Betreff
Bebauungsplan Schützenmarsch Teilneufassung 2000 m.ö.B. - 2. Änderung; Abwägungsbeschluss gem. §§ 3,4 BauGB, Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorlage
30/0641/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg hat am 11.03.21 beschlossen, das Grundstück 41/29, Flur 16, Gemarkung Dannenberg zu verkaufen und dafür den Bebauungsplan Schützenmarsch Teilneufassung 2000 m.ö.B. zu ändern.

Durch die Änderung soll die derzeitige Spielplatzfläche in das bestehende Allgemeine Wohngebiet einbezogen werden, um mit einem Wohnhaus bebaut werden zu können.

Die Spielgeräte werden an anderer Stelle wieder aufgebaut.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 08.07. bis einschließlich 10.08.21 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

-       Telekom Deutschland GmbH

-       Bürger aus Braasche

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I) abgewogen.

 

Aufgrund der Stellungnahme des Landkreises wurde die Planzeichnung dahingehend geändert, dass eine hintere Baugrenze eingefügt worden ist.

Die Planunterlagen sind erneut nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ausgelegt worden und zwar in der Zeit vom 28.10. bis einschließlich 29.11.21

Abzuwägende Stellungnahmen wurden vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und dem Wasserverband Dannenberg Hitzacker vorgebracht, die gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 (Anlage II) abgewogen worden sind.

Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.

 

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Schützenmarsch - Teilneufassung 2000 m.ö.B.– 2. Änderung als Satzung beschlossen werden kann.

 


Beschlussvorschlag:

a)       Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und beschlossen.

b)      Der Bebauungsplan Schützenmarsch - Teilneufassung 2000 m.ö.B.– 2. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.