Sachverhalt:
Der Stadt Hitzacker (Elbe) wurde mit
Bescheid vom 18.02.2010 das Prädikat „staatlich anerkannter Kneippkurort“
verliehen. Im Rahmen der Qualitätssicherung war gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 der
Verordnung über die staatliche Anerkennung von Kur- und Erholungsorten
(KurortVO) vom 22.04.2005 (Nds. GVBl. S 124), zuletzt geändert vom 30.06.2017
(Nds. GVBl. S. 235), die staatliche Anerkennung des Prädikates nach 10 Jahren
zu überprüfen.
Zunächst war es Aufgabe der Verwaltung, für
die Überprüfung einen Fragebogen auszufüllen und diverse Fragen zu beantworten.
Die schriftliche Ausarbeitung ist dem Niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung zugegangen. Nachdem die
Unterlagen geprüft waren, hat der Beirat für Kurorte eine Vorortüberprüfung
durchgeführt.
Die staatliche Anerkennung als Kneippkurort
ist nun für weitere 10 Jahre ausgesprochen.
Voraussetzung ist,
- dass ein Kneipparmbecken im Bereich des
Rathauses im Zuge der Umgestaltung der Parkanlage zwischen dem Rathaus und
der Bibliothek errichtet wird
- die Ergänzung von Informationen und Hinweisen
zum ortstypischen Heilverfahren nach Kneipp, insbesondere die Vermittlung
der fünf Säulen der Kneipptherapie, in unmittelbarer Nähe der
Kneippanlagen und der Ausschilderung zu den einzelnen Kneippanlagen
- die Verbesserung der Ausschilderung der
Terrainkurwege.
Diese Maßnahmen haben bis zum 31.12.2022 eine Umsetzung zu erfahren.
- Die Errichtung eines Kneipparmbeckens soll im
Zuge der Umgestaltung der Parkanlage zwischen dem Rathaus und der
Bibliothek erfolgen. Dazu erarbeitet die Verwaltung derzeit ein Konzept,
das im Rahmen einer Leader-Förderung als Projekt umgesetzt werden soll.
- Die Ergänzung von Informationen und Hinweisen
zum ortstypischen Heilverfahren erfolgt im Rahmen des Beschilderungskonzeptes
der Stadt Hitzacker (Elbe).
- Die Verbesserung der Ausschilderung der
Terrainkurwege ist ebenfalls im Rahmen der Beschilderung mit vorgesehen.
Des Weiteren hat die Kommission darauf
hingewiesen, dass es empfehlenswert ist
- eine Zertifizierung zum Thema Barrierefreiheit
anzustreben
- einen direkten Zugang zur Touristinformation
anzudenken
- das freie W-LAN Netz in der Altstadt
auszuschildern.
Eine Zertifizierung zum Thema
Barrierefreiheit und die Ausschilderung des W-LAN Netzes sind Maßnahmen, die ebenfalls
bereits in der Planungsphase sind. Ein direkter Zugang zur Touristinformation
ist aufgrund des denkmalgeschützten Gebäudes, in dem sich die Kur- und
Touristinformation befindet, nicht umsetzbar.
Beschlussvorschlag:
Die zur Aufrechterhaltung der
Prädikatisierung des Kneippkurortes Hitzacker (Elbe) erforderlichen
Voraussetzungen werden bis zum 31.12.2022 erfüllt.