Betreff
Kneippkurort Hitzacker (Elbe); Prädikatisierung
Vorlage
04/0635/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Stadt Hitzacker (Elbe) wurde mit Bescheid vom 18.02.2010 das Prädikat „staatlich anerkannter Kneippkurort“ verliehen. Im Rahmen der Qualitätssicherung war gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Kur- und Erholungsorten (KurortVO) vom 22.04.2005 (Nds. GVBl. S 124), zuletzt geändert vom 30.06.2017 (Nds. GVBl. S. 235), die staatliche Anerkennung des Prädikates nach 10 Jahren zu überprüfen.

 

Zunächst war es Aufgabe der Verwaltung, für die Überprüfung einen Fragebogen auszufüllen und diverse Fragen zu beantworten. Die schriftliche Ausarbeitung ist dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung zugegangen. Nachdem die Unterlagen geprüft waren, hat der Beirat für Kurorte eine Vorortüberprüfung durchgeführt.

 

Die staatliche Anerkennung als Kneippkurort ist nun für weitere 10 Jahre ausgesprochen.

Voraussetzung ist,

 

  • dass ein Kneipparmbecken im Bereich des Rathauses im Zuge der Umgestaltung der Parkanlage zwischen dem Rathaus und der Bibliothek errichtet wird
  • die Ergänzung von Informationen und Hinweisen zum ortstypischen Heilverfahren nach Kneipp, insbesondere die Vermittlung der fünf Säulen der Kneipptherapie, in unmittelbarer Nähe der Kneippanlagen und der Ausschilderung zu den einzelnen Kneippanlagen
  • die Verbesserung der Ausschilderung der Terrainkurwege.


Diese Maßnahmen haben bis zum 31.12.2022 eine Umsetzung zu erfahren.

 

  • Die Errichtung eines Kneipparmbeckens soll im Zuge der Umgestaltung der Parkanlage zwischen dem Rathaus und der Bibliothek erfolgen. Dazu erarbeitet die Verwaltung derzeit ein Konzept, das im Rahmen einer Leader-Förderung als Projekt umgesetzt werden soll.
  • Die Ergänzung von Informationen und Hinweisen zum ortstypischen Heilverfahren erfolgt im Rahmen des Beschilderungskonzeptes der Stadt Hitzacker (Elbe).
  • Die Verbesserung der Ausschilderung der Terrainkurwege ist ebenfalls im Rahmen der Beschilderung mit vorgesehen.

 

Des Weiteren hat die Kommission darauf hingewiesen, dass es empfehlenswert ist

 

  • eine Zertifizierung zum Thema Barrierefreiheit anzustreben
  • einen direkten Zugang zur Touristinformation anzudenken
  • das freie W-LAN Netz in der Altstadt auszuschildern.

Eine Zertifizierung zum Thema Barrierefreiheit und die Ausschilderung des W-LAN Netzes sind Maßnahmen, die ebenfalls bereits in der Planungsphase sind. Ein direkter Zugang zur Touristinformation ist aufgrund des denkmalgeschützten Gebäudes, in dem sich die Kur- und Touristinformation befindet, nicht umsetzbar.

 


Beschlussvorschlag:

Die zur Aufrechterhaltung der Prädikatisierung des Kneippkurortes Hitzacker (Elbe) erforderlichen Voraussetzungen werden bis zum 31.12.2022 erfüllt.