Betreff
2. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben des Standesamtes von der Samtgemeinde Gartow auf die Samtgemeinde Elbtalaue
Vorlage
4/0612/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Landesrechnungshof hat in einer überörtlichen Kommunalprüfung die Übertragung der Standesamtsaufgaben von der Samtgemeinde Gartow auf die Samtgemeinde Elbtalaue im Frühjahr 2021 geprüft.

Über das Ergebnis wurde mit Vorlage 4/0266/2021 berichtet. Die notwendigen Änderungen der Zweckvereinbarung wurden mit der Samtgemeinde Gartow abgestimmt. Der Samtgemeinderat muss die Vereinbarung beschließen. 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die anliegende 2. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben des Standesamtes von der Samtgemeinde Gartow auf die Samtgemeinde Elbtalaue.