Betreff
2. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben des Standesamtes von der Samtgemeinde Gartow auf die Samtgemeinde Elbtalaue
Vorlage
4/0612/2021
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Der
Landesrechnungshof hat in einer überörtlichen Kommunalprüfung die Übertragung
der Standesamtsaufgaben von der Samtgemeinde Gartow auf die Samtgemeinde
Elbtalaue im Frühjahr 2021 geprüft.
Über das Ergebnis
wurde mit Vorlage 4/0266/2021 berichtet. Die notwendigen Änderungen der
Zweckvereinbarung wurden mit der Samtgemeinde Gartow abgestimmt. Der
Samtgemeinderat muss die Vereinbarung beschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die anliegende 2. Änderung der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben des
Standesamtes von der Samtgemeinde Gartow auf die Samtgemeinde Elbtalaue.