Betreff
Insektenfreundliche Leuchtmittel; Antrag Rh Struck
Vorlage
30/0601/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Rh Struck hat in der Sitzung des Rates der Gemeinde Gusborn (Gus/X/24) vom 10.06.2021 unter TOP 13.3 einen Antrag gestellt; siehe Anlage.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeinde Gusborn unterhält in ihren Ortsteilen ca. 265 Lichtpunkte. Es handelt es sich um technische Leuchten (Kofferleuchten in unterschiedlichen Ausführungen; entsprechend dem Anforderungsprofil der örtlichen Gegebenheiten), des Weiteren um sog. Schmuckleuchten aus Zeiten der Dorferneuerung, und auch „Ufos“ versehen in „Gusneitz“ nach wie vor ihren Dienst.

Seit 2011 steht das Thema Straßenbeleuchtung wiederholt im Fokus der Gemeinde. Damals gab es Überlegungen die Straßenbeleuchtungsanlage auf energieeffiziente LED-Leuchtenköpfe umzurüsten. Eine seinerzeit angefragte Bestandsdatenerhebung (damaliger Kostenrahmen rd. 16.000 €) wurde nicht beauftragt, da sich die Gemeinde letztendlich in Eigenregie auf die kostengünstige Variante „Umrüstung auf Energiesparleuchtmittel“ verständigte. Bei der Umrüstung der Leuchtmittel im Jahr 2012 hat sich die Gemeinde Gusborn optisch an der früheren Lichtleistung orientiert. Die Straßenbeleuchtung wird aktuell mit LED-Leuchtmitteln mit 5.000 bzw. 6.000 Kelvin betrieben. Diese Umrüstvariante führte zu einer erheblichen Reduzierung des Stromverbrauchs.  

 

Bei einer Umstellung auf insektenfreundliche Beleuchtung ist zu bedenken, dass der bloße Tausch der Leuchtmittel nicht zielführend ist. Entsprechend angebotene Leuchtmittel mit 1.800 bzw. 2.200 Kelvin werden für den Einsatz im Innenbereich hergestellt und sind nicht für die Verwendung in der Straßenbeleuchtung produziert. Des Weiteren haben die Leuchtmittel einen Abstrahlwinkel von 360 Grad, was für den Einsatz in den vielfach in der Gemeinde Gusborn in Betrieb befindlichen Kofferleuchten nicht effizient ist. Die Lichtfarbe ist bei 1.800 bzw. 2.200 Kelvin „amber /bernsteinfarben“ und mit den „gelben“ Leuchten an Fußgängerüberwegen vergleichbar. Die Lichtausbeute bleibt weit hinter der jetzigen Lichtsituation mit weißem Licht (5.000 bzw. 6.000 Kelvin) zurück.

 

 

Warme Lichtfarben mit einer Farbtemperatur von „amber /bernsteinfarben“ (kleiner als 2.000 Kelvin) bis „warmweiß“ (max. 3.000 Kelvin) ziehen Insekten deutlich weniger an als helle, kühle Lichtfarben mit hohem Blauanteil. Allerdings sind veraltete Leuchtenköpfe oftmals weiterhin eine tödliche Falle, da Insekten in die undichten Lampengehäuse gelangen und dort verenden. LED-Leuchten, die ein warmweißes Licht abgeben, ein vollständig gekapseltes Lampengehäuse haben (nach oben abgeschirmt sind) und nicht wie Kugelleuchten ringsherum leuchten, sind insektenfreundlicher. Diese Anforderungen können jedoch nur neue Leuchtenköpfe erfüllen.
Bei insektenfreundlichen Leuchten handelt es sich nicht um ein Standartprodukt, was zur Folge hat, dass nicht jedes Leuchtenmodell in entsprechender Ausführung zu haben ist und sich dieses auch im Preis der Leuchten wiederspiegelt. Die Preise variieren je nach Modell und Ausführung. Das LED-Leuchtenmodell, welches mit der Lichtfarbe 5.000 Kelvin an den Bushaltestellen in Klein Gusborn, Gr. Gusborn sowie in Quickborn betreiben wird ist nicht mehr im Portfolio des Herstellers, sodass sich bei zukünftigen Maßnahmen für ein anderes Modell entschieden werden muss.   

 

Als Grundvoraussetzung für weitere Schritte ist eine detaillierte Datenaufnahme des Leuchtenbestandes erforderlich. Erst auf Grundlage entsprechender Bestandsdaten kann ein zielführendes Sanierungskonzept, unter Berücksichtigung der individuellen Situation vor Ort, erstellt werden.

 

Die Straßenbeleuchtung ist über Jahrzehnte gewachsen. Sie stellt in vielen Bereichen lediglich eine Orientierung dar. Bei den weiteren Überlegungen ist zu bedenken, dass dem Sicherheitsempfinden der Einwohnerinnen und Einwohner Rechnung zu tragen ist. Mit der Umstellung auf insektenfreundliche Beleuchtung würde es dunkler werden und das Sicherheitsempfinden leiden. Die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Gusborn wird mit Ausnahme der Kreuzungsbereiche nicht Ganznacht betrieben. Die Natur kann die Brennzeitunterbrechung von 0:00 bis 6:00 Uhr ohne Lichtverschmutzung für sich nutzen. In den Sommermonaten, in denen Insekten besonders aktiv sind, schaltet die Straßenbeleuchtung aufgrund der langen Helligkeit nur sehr wenig ein. Dieses sollte bei der weiteren Vorgehensweise bedacht werden.

 


Beschlussvorschlag:

Ergebnis der Beratung