Der Haushaltsplanentwurf 2022 wurde bereits
übersandt. Er erfüllt in dieser Fassung die gesetzlichen Erfordernisse:
§ 110
Abs. 4 Satz 1 NKomVG: 1Der Haushalt soll in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein.
§ 120 Abs. 2 NKomVG: 1Der Gesamtbetrag der im Finanzhaushalt
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen bedarf
im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde
(Gesamtgenehmigung). 2Die Genehmigung
soll nach den Grundsätzen einer geordneten Haushaltswirtschaft erteilt oder
versagt werden; sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. 3Sie ist
in der Regel zu versagen, wenn die Kreditverpflichtungen nicht mit der
dauernden Leistungsfähigkeit der Kommune (= § 23 KomHKVO) im Einklang stehen.
§ 23 KomHKVO
(Dauernde Leistungsfähigkeit)
1Die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune wird in der Regel nur anzunehmen sein, wenn
1. der Haushaltsausgleich des Haushaltsjahres erreicht ist,
2022:
36.100 Euro Überschuss
2. die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ausgeglichen ist,
2023: 47.200 Euro Überschuss
2024: 6.600 Euro Überschuss
2025: 150.600 Euro Überschuss
3. Verbindlichkeiten aus Verlustübernahmen für Einrichtungen und Eigenbetriebe
sowie für kommunale Anstalten und Eigen- sowie Beteiligungsgesellschaften
entweder im Haushalt oder in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
oder aus den Rücklagen gedeckt werden können,
VERDO GmbH im Haushalt gedeckt, EB KDE
keine Verlustübernahme, da HH Überschüsse, Wasserverband keine
Gewährträgerhaftung = erfüllt
4.die Einlösbarkeit von Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre (Rückstellungen und Haushaltsreste) und die Deckung
von Fehlbeträgen, soweit sie nicht bereits im Haushalt oder in der
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung veranschlagt sind, als nicht von vornherein unrealistisch
anzusehen ist (ist erfüllt, wenn
alle Jahre einen Überschuss ausweisen) und
5. in der Bilanz eine positive Nettoposition ausgewiesen ist und voraussichtlich
ausgewiesen bleibt. (wird ausgewiesen
und bleibt voraussichtlich auch so)
Beschlussvorschlag:
a) Die
Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Haushaltsplan des
Eigenbetriebs Kommunale Dienste wird
beschlossen.
b) Das Investitionsprogramm 2021 – 2025 wird beschlossen.