Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2020 wurde am 08.067.2021 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 03.11.2021
erstellt. Zu den Hinweisen und Prüfungsbemerkungen ist eine Stellungnahme des
Samtgemeindebürgermeisters beigefügt.
Beschlüsse
zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2020 sind vorab
erfolgt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Anlagen:
- Anhang
und Rechenschaftsbericht 2020
- Prüfbericht
2020
- Stellungnahme
des Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfbericht 2020
Beschlussvorschlag:
a) Der
Jahresabschluss 2020 wird beschlossen.
b) Dem
Samtgemeindebürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 129 NKomVG
Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 901.252,55 Euro
wird zur tlw. Deckung der Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet. Das Defizit aus
dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 254.674,02 Euro wird gem. §
182 Abs. 4 S. 1 Ziff. 1 NKomVG i. V. m. Ziff. 2.2 des RdErl. MI vom 11.12.2020
auf der Passivseite gesondert ausgewiesen.