Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
der GLW/SPD Gruppe vor, dieser Antrag ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.
Stellungnahme der
Verwaltung
Der Antrag
beinhaltet mehrere Fragestellungen, die nachfolgend beantwortet werden:
- Muss
die Samtgemeindeverwaltung die Gemeinde Göhrde da drüber informieren, dass
Brücken in der Gemeinde regelmäßig überprüft werden müssen?
Zu 1. Die Gemeinden nehmen ihre Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Die
Samtgemeinde Elbtalaue unterstützt ihre Mitgliedsgemeinden im Rahmen der
gewünschten Anforderungen. Im Zuge der Kooperation mit den Gemeinden, werden
diese darüber informiert, dass die Samtgemeinde beabsichtigt Maßnahmen für in
ihrer Verantwortung stehende Objekte zu veranlassen (z.B. Brückenprüfungen, Oberflächenbehandlungen,
Überprüfungen von Heizungsanlagen, Spielplatzkontrollen usw.). Den Gemeinden
wird in diesem Zuge angeboten, sich an diesen Dingen mit ihren Objekten zu
beteiligen. Eine Informationspflicht in Form eines hinweisenden Zwangs besteht
nicht, über die bestehende Rechtslage wird informiert. Sofern Mitarbeiter der
Samtgemeinde Elbtalaue, bei der Erledigung ihrer ihnen übertragenen Aufgaben
feststellen, dass an Objekten der Gemeinden sicherheitsrelevante Mängel
vorhanden sind, wird die jeweilige Gemeinde davon unterrichtet und ggfls. auch
gleich temporäre Maßnahmen veranlasst.
- Hat
die Samtgemeindeverwaltung die Gemeinde Göhrde in der Vergangenheit
informiert, dass Brücken in der Gemeinde regelmäßig überprüft werden. Wenn
ja: Wann?
Zu 2.
Wie unter 1 beantwortet, werden die Gemeinden über anstehende
Untersuchungen in Kenntnis gesetzt. Zu der seitens der Samtgemeinde Elbtalaue
in 2019 geplanten Vergabe eines „Paketes“ von Brückenhauptprüfungen
(Brückenhauptprüfungen sind alle 6 Jahre erforderlich) sind die Gemeinden
informiert worden und die Gemeinde Göhrde hat sich auch mit der Brücke
Tollendorf daran beteiligt. Über das in 2013 geplante Maßnahmepaket der
Samtgemeinde Elbtalaue war die Gemeinde Göhrde informiert. In der Ratssitzung
am 30.05.2013 wurde explizit der Rat in Kenntnis gesetzt, das Prüfungen
durchzuführen sind. Aufgrund der damaligen angespannten Haushaltslage war eine
Beauftragung des TÜV zur Durchführung einer Hauptprüfung nicht gewollt. Anders
lautende Äußerungen von Ratsmitgliedern sind nicht protokolliert.
- Wenn
keine Information bezüglich der Notwendigkeit der Brückenprüfung
stattfand, inwieweit haftet die Samtgemeinde im Schadensfall mit?
Inwieweit beteiligt sich die Samtgemeinde an den Kosten der
Brückensanierung, wenn durch eine nicht erfolgte Information, die
Sanierungskosten höher sind als bei einer rechtzeitigen Information?
Zu 3. Die Unterhaltungspflicht und erforderliche Überprüfungen von
gemeindeeigenen Anlagen und Objekten liegen in der Zuständigkeit und
Verantwortung der Gemeinde. Eine Schadensersatzpflicht bei Unterlassen durch
die Eigentümerin besteht von übergeordneten kommunalen Einrichtungen nicht.
- Wann
fanden die letzten drei Hauptprüfungen der Brücke in Tollendorf statt und
welche Ergebnisse gab es? Insbesondere gab es Sicherheitsbedenken, wurden
Nutzungsbeschränkungen empfohlen, gab es Vorschläge zur Sanierung oder zum
weiteren Vorgehen.
Zu 4. Die letzte Hauptprüfung fand am 08.10.2019 statt. Davor hätte im
Jahr 2013 eine Hauptprüfung stattfinden müssen, diese ist aufgrund der
damaligen finanziellen Situation der Gemeinde in Kenntnis des Rates (sh.
Antwort zu 2.) nicht durchgeführt worden.
Brückenprüfungen (Haupt- wie Zwischenprüfungen) zeigen nur den Zustand des
Objektes auf. Geeignete Maßnahmen sind durch die Eigentümerin zu prüfen und zu
veranlassen.
- Welche
Fördermöglichkeiten stehen für die Gemeinde Göhrde bezüglich der
Brückensanierung zur Verfügung? z.B. NGVFG (Niedersächsisches
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz)
Zu 5. Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es keine Fördermöglichkeiten.
- Wurde
geprüft, ob die Brücke unter Denkmalschutz steht oder stehen könnte, wenn
Ja, wann und von wem?
Zu. 6. Am 22.10.2021 wurde durch die Verwaltung der Samtgemeinde
Elbtalaue auf Grund dieser Anfrage eine Überprüfung des derzeitigen
Rechtsstatus durchgeführt. Nach den im Hause der Samtgemeinde vorliegenden
Unterlagen besteht kein Denkmalschutz.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung