Betreff
Brücke Tollendorf; Antrag der GLW/SPD Gruppe
Vorlage
30/0591/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag der GLW/SPD Gruppe vor, dieser Antrag ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Der Antrag beinhaltet mehrere Fragestellungen, die nachfolgend beantwortet werden:

 

  1. Muss die Samtgemeindeverwaltung die Gemeinde Göhrde da drüber informieren, dass Brücken in der Gemeinde regelmäßig überprüft werden müssen?

 

Zu 1. Die Gemeinden nehmen ihre Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Die Samtgemeinde Elbtalaue unterstützt ihre Mitgliedsgemeinden im Rahmen der gewünschten Anforderungen. Im Zuge der Kooperation mit den Gemeinden, werden diese darüber informiert, dass die Samtgemeinde beabsichtigt Maßnahmen für in ihrer Verantwortung stehende Objekte zu veranlassen (z.B. Brückenprüfungen, Oberflächenbehandlungen, Überprüfungen von Heizungsanlagen, Spielplatzkontrollen usw.). Den Gemeinden wird in diesem Zuge angeboten, sich an diesen Dingen mit ihren Objekten zu beteiligen. Eine Informationspflicht in Form eines hinweisenden Zwangs besteht nicht, über die bestehende Rechtslage wird informiert. Sofern Mitarbeiter der Samtgemeinde Elbtalaue, bei der Erledigung ihrer ihnen übertragenen Aufgaben feststellen, dass an Objekten der Gemeinden sicherheitsrelevante Mängel vorhanden sind, wird die jeweilige Gemeinde davon unterrichtet und ggfls. auch gleich temporäre Maßnahmen veranlasst.  

 

 

  1. Hat die Samtgemeindeverwaltung die Gemeinde Göhrde in der Vergangenheit informiert, dass Brücken in der Gemeinde regelmäßig überprüft werden. Wenn ja: Wann?

 

Zu 2.

Wie unter 1 beantwortet, werden die Gemeinden über anstehende Untersuchungen in Kenntnis gesetzt. Zu der seitens der Samtgemeinde Elbtalaue in 2019 geplanten Vergabe eines „Paketes“ von Brückenhauptprüfungen (Brückenhauptprüfungen sind alle 6 Jahre erforderlich) sind die Gemeinden informiert worden und die Gemeinde Göhrde hat sich auch mit der Brücke Tollendorf daran beteiligt. Über das in 2013 geplante Maßnahmepaket der Samtgemeinde Elbtalaue war die Gemeinde Göhrde informiert. In der Ratssitzung am 30.05.2013 wurde explizit der Rat in Kenntnis gesetzt, das Prüfungen durchzuführen sind. Aufgrund der damaligen angespannten Haushaltslage war eine Beauftragung des TÜV zur Durchführung einer Hauptprüfung nicht gewollt. Anders lautende Äußerungen von Ratsmitgliedern sind nicht protokolliert. 

 

  1. Wenn keine Information bezüglich der Notwendigkeit der Brückenprüfung stattfand, inwieweit haftet die Samtgemeinde im Schadensfall mit? Inwieweit beteiligt sich die Samtgemeinde an den Kosten der Brückensanierung, wenn durch eine nicht erfolgte Information, die Sanierungskosten höher sind als bei einer rechtzeitigen Information?

 

Zu 3. Die Unterhaltungspflicht und erforderliche Überprüfungen von gemeindeeigenen Anlagen und Objekten liegen in der Zuständigkeit und Verantwortung der Gemeinde. Eine Schadensersatzpflicht bei Unterlassen durch die Eigentümerin besteht von übergeordneten kommunalen Einrichtungen nicht.

 

  1. Wann fanden die letzten drei Hauptprüfungen der Brücke in Tollendorf statt und welche Ergebnisse gab es? Insbesondere gab es Sicherheitsbedenken, wurden Nutzungsbeschränkungen empfohlen, gab es Vorschläge zur Sanierung oder zum weiteren Vorgehen.

 

Zu 4. Die letzte Hauptprüfung fand am 08.10.2019 statt. Davor hätte im Jahr 2013 eine Hauptprüfung stattfinden müssen, diese ist aufgrund der damaligen finanziellen Situation der Gemeinde in Kenntnis des Rates (sh. Antwort zu 2.) nicht durchgeführt worden.
Brückenprüfungen (Haupt- wie Zwischenprüfungen) zeigen nur den Zustand des Objektes auf. Geeignete Maßnahmen sind durch die Eigentümerin zu prüfen und zu veranlassen.

 

 

  1. Welche Fördermöglichkeiten stehen für die Gemeinde Göhrde bezüglich der Brückensanierung zur Verfügung? z.B. NGVFG (Niedersächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz)

 

Zu 5. Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es keine Fördermöglichkeiten.

 

 

  1. Wurde geprüft, ob die Brücke unter Denkmalschutz steht oder stehen könnte, wenn Ja, wann und von wem?

 

Zu. 6. Am 22.10.2021 wurde durch die Verwaltung der Samtgemeinde Elbtalaue auf Grund dieser Anfrage eine Überprüfung des derzeitigen Rechtsstatus durchgeführt. Nach den im Hause der Samtgemeinde vorliegenden Unterlagen besteht kein Denkmalschutz.

 


Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung