Sachverhalt:
Aus der Mitte der
Ratsmitglieder kann der Rat gemäß § 71 Abs. 1 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beratende Ausschüsse bilden. Es ist der
Entscheidung des Rates überlassen, ob und gegebenenfalls welche „freiwilligen“ Ausschüsse
gebildet werden, wie ihre Aufgaben abgegrenzt sind und wie viele Mitglieder
(Ratsmitglieder sowie evtl. „andere Personen“ = beratende Mitglieder) ihnen
angehören sollen.
Die Verteilung der
Sitze auf die dem Rat angehörenden Fraktionen und Gruppen erfolgt gem. der
aktuellen Rechtslage nunmehr nach dem Höchstzahlenverfahren von d´Hondt. Der
Niedersächsische Landesgesetzgeber hat das NKomVG in der Sitzung des
Niedersächsischen Landtages am 13. Oktober 2021 abschließend beraten und
beschlossen sowie anschließend im Niedersächsischen Gesetz- und
Verordnungsblatt Nr. 40 / 2021 vom 19. Oktober 2021 (GVBl. S. 700) verkündet.
Sollen
Fachausschüsse mit Ratsmitgliedern und „anderen Personen“ besetzt werden, so
ist bei der Sitzverteilung für beide Gruppen getrennt vorzugehen. Zunächst sind
die auf die Ratsmitglieder und danach die auf die „anderen Personen“
entfallenden Sitze zu ermitteln. Bei Losentscheidungen zieht die / der
Ratsvorsitzende die Lose.
Die Fraktionen und
Gruppen benennen ihre Ratsmitglieder und gegebenenfalls „anderen Personen“, für
die auf sie entfallenden Sitze. Beratende Mitglieder haben in „freiwilligen“
Fachausschüssen gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG kein Stimmrecht.
Fraktionen und
Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung in einem Ausschuss kein Sitz entfallen
ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den
Ausschuss zu entsenden (Grundmandat). Fraktions- oder gruppenlose
Ratsmitglieder können verlangen, in einem Ratsausschuss ihrer Wahl beratendes
Mitglied zu werden.
Die Vertretung der
Ausschussmitglieder ist fraktions- bzw. gruppenintern zu regeln. Für beratende
Mitglieder in Fachausschüssen müssen feste Vertreterinnen oder Vertreter
benannt werden.
Die Sitzverteilung
und namentliche Besetzung der Fachausschüsse hat der Rat gemäß § 71 Abs. 5
NKomVG durch Beschluss festzustellen.
In der vergangenen
Wahlperiode hat der Rat der Gemeinde Gusborn keine Fachausschüsse gebildet.
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Gemeinde Gusborn bildet folgende
Fachausschüsse: _________________
b) Die Anzahl der Sitze in den Fachausschüssen beträgt:
___________
c) Die Sitzverteilung sowie die namentliche Besetzung werden
festgestellt.