Sachverhalt:
Die ACON GmbH sucht
im Auftrag der Vantage Towers GmbH innerhalb des Suchkreises Kaltenhof einen
Standort für einen neuen Mobilfunkmasten.
Der Rat der
Gemeinde Langendorf hat am 20.09.21 folgenden Beschluss gefasst:
a.) Das Flurstück
55, Flur 1 in der Gemarkung Kaltenhof wird vom Rat favorisiert, um es für die
Errichtung eines
Mobilfunkmasts zur Verfügung zu stellen bzw. einer konkreten Standortprüfung
u.a.
auch Natur- und
Artenschutz, durch die Acon GmbH wird zugestimmt.
Eine Nutzungsüberlassung
erfolgt erst nach der Vorlage von prüffähigen Unterlagen.
b.) Sollte das
unter a.) favorisierte Grundstück nicht die notwendigen Anforderungen erfüllen,
so wäre
die Gemeinde
Langendorf bereit das Flurstück 65, Flur 1 Gemarkung Kaltenhof, süd-östliche
Grundstücksgrenze,
einer weiteren Standortprüfung durch die Acon GmbH zur Verfügung zu stellen.
Auch hier erfolgt
eine Nutzungsüberlassung erst nach Vorlage der prüffähigen Unterlagen.
Eine entsprechende
Stellungnahme wurde am 21.09.21 abgegeben.
Die ACON GmbH hat
folgende Rückmeldung gegeben:
Grundsätzlich würde
sich der Standort in Kaltenhof für das Vorhaben gut eignen.
Nach unseren
Informationen liegt das Grundstück allerdings vollständig in einem
EU-Vogelschutz- und in einem Fauna-Flora-Habitat-Gebiet
(FFH-Gebiet). Außerdem grenzt südlich des Grundstückes ein geschütztes Biotop
an. Die Schutzgebiete können Sie unter anderem unter folgendem Link abrufen: https://urls.niedersachsen.de/3ef4
Diese wertvollen
naturschutzfachlichen Bereiche sollen grundsätzlich von der Standortsuche
herausgenommen werden und kommen erst in Frage, wenn es im Suchkreis keine
Alternativen außerhalb der Schutzgebiete gibt. Süd-östlich im Suchkreis gibt es
aus unserer aktuellen Sicht allerdings viele geeignete Grundstücke, die
außerhalb der Schutzgebiete liegen.
Gerne können
Sie uns einen weiteren Standortvorschlag außerhalb der Schutzgebiete
übermitteln, den wir dann gerne prüfen. Sollten Sie uns keinen weiteren
Vorschlag übermitteln, so würden wir auf private Eigentümer zugehen.
Die Standortprüfung
hat damit ergeben, dass beide Grundstücke nicht geeignet sind.
Die ACON GmbH wird
daher weiter nach geeigneten Grundstücken privater Eigentümer suchen und die
Gemeinde über das Ergebnis informieren.