Betreff
Neubau eines Mobilfunkmastes im Suchkreis Kaltenhof; Prüfungsergebnis des Standortvorschlages
Vorlage
30/0491/2021
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Die ACON GmbH sucht im Auftrag der Vantage Towers GmbH innerhalb des Suchkreises Kaltenhof einen Standort für einen neuen Mobilfunkmasten.

 

Der Rat der Gemeinde Langendorf hat am 20.09.21 folgenden Beschluss gefasst:

 

a.) Das Flurstück 55, Flur 1 in der Gemarkung Kaltenhof wird vom Rat favorisiert, um es für die

Errichtung eines Mobilfunkmasts zur Verfügung zu stellen bzw. einer konkreten Standortprüfung u.a.

auch Natur- und Artenschutz, durch die Acon GmbH wird zugestimmt.

Eine Nutzungsüberlassung erfolgt erst nach der Vorlage von prüffähigen Unterlagen.

b.) Sollte das unter a.) favorisierte Grundstück nicht die notwendigen Anforderungen erfüllen, so wäre

die Gemeinde Langendorf bereit das Flurstück 65, Flur 1 Gemarkung Kaltenhof, süd-östliche

Grundstücksgrenze, einer weiteren Standortprüfung durch die Acon GmbH zur Verfügung zu stellen.

Auch hier erfolgt eine Nutzungsüberlassung erst nach Vorlage der prüffähigen Unterlagen.

 

Eine entsprechende Stellungnahme wurde am 21.09.21 abgegeben.

 

Die ACON GmbH hat folgende Rückmeldung gegeben:

Grundsätzlich würde sich der Standort in Kaltenhof für das Vorhaben gut eignen.

 

Nach unseren Informationen liegt das Grundstück allerdings vollständig in einem EU-Vogelschutz- und in einem Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet). Außerdem grenzt südlich des Grundstückes ein geschütztes Biotop an. Die Schutzgebiete können Sie unter anderem unter folgendem Link abrufen: https://urls.niedersachsen.de/3ef4

 

Diese wertvollen naturschutzfachlichen Bereiche sollen grundsätzlich von der Standortsuche herausgenommen werden und kommen erst in Frage, wenn es im Suchkreis keine Alternativen außerhalb der Schutzgebiete gibt. Süd-östlich im Suchkreis gibt es aus unserer aktuellen Sicht allerdings viele geeignete Grundstücke, die außerhalb der Schutzgebiete liegen.

 

Gerne können Sie uns einen weiteren Standortvorschlag außerhalb der Schutzgebiete übermitteln, den wir dann gerne prüfen. Sollten Sie uns keinen weiteren Vorschlag übermitteln, so würden wir auf private Eigentümer zugehen.

 

Die Standortprüfung hat damit ergeben, dass beide Grundstücke nicht geeignet sind.

Die ACON GmbH wird daher weiter nach geeigneten Grundstücken privater Eigentümer suchen und die Gemeinde über das Ergebnis informieren.