Sachverhalt:
Das zurzeit
verpachtete Flurstück 36, Flur 3, Gemarkung Reddien, ist im Bebauungsplan
„Göhrdestraße“ als externe Ausgleichsfläche festgesetzt. Der Bebauungsplan ist
seit dem 11.04.2013 rechtskräftig. Im Umweltbericht ist die Maßnahme wie folgt
beschrieben:
‚Das Flurstück 36, Flur 3, Gemarkung
Reddien, wird aus der ackerbaulichen Nutzung genommen und der Sukzession
überlassen. Das Schlegeln der Fläche ist einmal im Herbst möglich. Aufgrund der
trockenen Standortverhältnisse werden sich trockene Hochstaudenfluren
entwickeln. Mit der Maßnahme ist eine Vitalisierung des Bodens durch dauerhafte
Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung verbunden sowie eine Verbesserung der
Lebensbedingungen für Tiere, insb. für Insekten, Vögel, Kleinsäuger und Reptilien
und eine Aufwertung des Landschaftsbildes verbunden.‘
Es wird
vorgeschlagen, dem derzeitigen Pächter eine Änderung des Vertrages dahingehend
anzubieten, dass die Nutzung des Flurstückes auf ein jährlich einmaliges
Schlegeln im Herbst begrenzt ist. Eine anderweitige Nutzung ist nicht mehr
zulässig. Sollte der Pächter mit dieser Regelung nicht einverstanden sein, ist
der Vertrag zu kündigen.
Beschlussvorschlag:
Der bestehende
Vertrag mit dem Pächter ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt dahingehend
anzupassen, dass die Nutzung der Pachtfläche auf ein jährlich einmaliges
Schlegeln im Herbst begrenzt wird. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig.
Sollte der Pächter mit der neuen Regelung nicht einverstanden sind, ist der
Vertrag zu kündigen.