Betreff
Beauftragung einer Person mit der allgemeinen Vertretung der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters bis zur konstituierenden Sitzung des Rates der nächsten Wahlperiode
Vorlage
1/0478/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nimmt die Bürgermeisterin / der Bürgermeister sowohl die repräsentativen Aufgaben der Gemeinde als auch die Verwaltungsaufgaben wahr, hat der Rat gemäß § 105 Abs. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf Vorschlag der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters eine/n Beschäftigte/n der Gemeinde oder mit dessen Zustimmung ein Ratsmitglied oder eine/n Beschäftigte/n der Samtgemeinde mit der allgemeinen Vertretung (Verwaltungsvertreterin/Verwaltungsvertreter) durch Beschluss zu beauftragen.

 

Die Verwaltungsvertreterin / der Verwaltungsvertreter wird durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde für die Dauer der Wahlperiode in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen; sie oder er hat den Diensteid abzulegen.

 

Der Diensteid lautet:

 

Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

 

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters wird folgende Person bis zur konstituierenden Sitzung des Rates der nächsten Wahlperiode mit der allgemeinen Vertretung beauftragt: _____________