Sachverhalt:
Laut Satzung des
Planungsverbandes Neu Tramm entsenden die Verbandsmitglieder (Stadt Dannenberg
(Elbe) und Gemeinde Jameln) je fünf Vertreterinnen oder Vertreter in die
Verbandsversammlung für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode.
Für jede
Vertreterin / jeden Vertreter in der Verbandsversammlung ist für den Fall der Verhinderung
eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen.
Die Verteilung der
Sitze erfolgt gem. der aktuellen Rechtslage nach dem Proportionalverfahren von
Hare-Niemeyer. Die Landesregierung plant jedoch noch vor Beginn der neuen
Wahlperiode eine Novellierung des NKomVG. Danach soll die Verteilung der Sitze
der Beigeordneten nach dem Höchstzahlenverfahren von d´Hondt erfolgen. Es ist
zu erwarten, dass die Gesetzesänderung wie geplant umgesetzt wird.
Der Rat hat die
Sitzverteilung und namentliche Besetzung gem. § 71 Abs. 5 NKomVG durch
Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag:
Die
Sitzverteilung und namentliche Besetzung der Vertreterinnen und Vertreter in
der Verbandsversammlung des Planungsverbandes Neu Tramm wird festgestellt.