Betreff
Besetzung der Stellen der Vertreterinnen / Vertreter der Stadt Dannenberg (Elbe) im Planungsverband Neu Tramm
Vorlage
1/0449/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Laut Satzung des Planungsverbandes Neu Tramm entsenden die Verbandsmitglieder (Stadt Dannenberg (Elbe) und Gemeinde Jameln) je fünf Vertreterinnen oder Vertreter in die Verbandsversammlung für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode.

 

Für jede Vertreterin / jeden Vertreter in der Verbandsversammlung ist für den Fall der Verhinderung eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen.

 

Die Verteilung der Sitze erfolgt gem. der aktuellen Rechtslage nach dem Proportionalverfahren von Hare-Niemeyer. Die Landesregierung plant jedoch noch vor Beginn der neuen Wahlperiode eine Novellierung des NKomVG. Danach soll die Verteilung der Sitze der Beigeordneten nach dem Höchstzahlenverfahren von d´Hondt erfolgen. Es ist zu erwarten, dass die Gesetzesänderung wie geplant umgesetzt wird.

 

Der Rat hat die Sitzverteilung und namentliche Besetzung gem. § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss festzustellen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Sitzverteilung und namentliche Besetzung der Vertreterinnen und Vertreter in der Verbandsversammlung des Planungsverbandes Neu Tramm wird festgestellt.