Betreff
Erhöhung der Zahl der Beigeordneten
Vorlage
1/0438/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 74 Abs. 2 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beträgt die Zahl der Beigeordneten in der Stadt Dannenberg (Elbe) 4. In Gemeinden, deren Räte 16 bis 44 Mitglieder haben, kann der Rat für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um 2 erhöht (§ 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG).

 

Der Erhöhungsbeschluss muss gesetzlich mit Rücksicht auf das Vorschlagsrecht vor der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters gefasst werden, da nur die Fraktionen und Gruppen das Vorschlagsrecht zur Wahl haben, wenn sie einen Sitz im Verwaltungsausschuss haben. Fraktionen und Gruppen, bei denen erst das Los über einen Sitz im Verwaltungsausschuss entscheiden würde, haben kein Vorschlagsrecht.

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) besteht aus 23 Ratsmitgliedern. Eine Erhöhung um 2 Beigeordnete ist somit möglich. In der vergangenen Wahlperiode hat der Rat von Möglichkeit der Erhöhung Gebrauch gemacht.

 

Der Beschluss zur Erhöhung der Beigeordneten bedarf als sogenannter innerorganisatorischer Akt nicht der Vorbereitung des Verwaltungsausschusses.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Zahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) wird um ____ erhöht.