Sachverhalt: (es handelt sich hierbei um den erarbeiteten
Sachverhalt der Mobilitätsagentur)
Die im Rahmen des
„Masterplans 100% Klimaschutz“ beschlossenen Ziele erfordern eine Verlagerung
des Verkehrs vom Privat-PKW auf das Rad bzw. Pedelec (von 10%) und den ÖPNV
(von 20%). Aktuelle Klimaschutz-Beschlüsse auf Ebene des Bundes und der EU,
deuten auf einen massiven Wandel im Verkehrssektor hin, der durch die CO2-Bepreisung
und weitere Maßnahmen langfristig zu einer Veränderung im Mobilitätsverhalten führen wird. Diesen
Wandel gilt es proaktiv zu gestalten.
Der 2017 durch den
Kreistag beschlossene „Masterplan 100% Klimaschutz“ enthält Maßnahmen zur
Mobilität, die bereits zu großen Teilen durch Fördervorhaben umgesetzt werden
konnten. Mit der Mobilitätsagentur Wendland.Elbe wurde im Rahmen eines
befristeten Förderprojektes vom 1.7.2020 bis 30.6.2022 Kernelemente eines
kommunalen Mobilitätsmanagements für den Landkreis Lüchow-Dannenberg aufgebaut.
Durch die Vernetzung und die Weiterentwicklung bestehender klimafreundlicher
Mobilitätsangebote, wurden erste wichtige Schritte im Hinblick auf eine
zukunftsfähige Mobilitätsinfrastruktur im Landkreis Lüchow-Dannenberg
eingeleitet.
Der notwendige weitere
Veränderungsprozess benötigt jedoch dauerhafte Strukturen in der
interkommunalen Zusammenarbeit, sowie gemeinschaftlich entwickelte Planungen
und Umsetzungskonzepte sowie abgestimmte Infrastrukturinvestitionen. Attraktive
Fördermöglichkeiten für investive Vorhaben sind bereits sowohl auf Landes- als
auch auf Bundesebene vorhanden, benötigen jedoch intensive Vorarbeit durch
qualifiziertes Fachpersonal für Projektentwicklung, Abstimmungsprozesse,
Fördermittelakquise sowie für Fördermittel- und Projektmanagement. Dieses
Personal steht in den Gebietskörperschaften nicht in ausreichendem Umfang zur
Verfügung. Das betrifft v. a. die Verantwortungsbereiche Radinfrastruktur,
Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV, Errichtung von Mobilitätsstationen,
Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität und das Mobilitätsmanagement in Verbindung
mit digitalen Dienstleistungen (Verknüpfung von Bürgerfahrdiensten,
Mitfahrangeboten, Carsharing, ÖPNV, SPNV und anderen Angeboten). Insbesondere
die erforderlichen Abstimmungsprozesse innerhalb der Verwaltung, der
Verwaltungsebenen (v.a. Landkreis, Samtgemeinden, Städte und Gemeinden), der
Kommunalpolitik, mit engagierten Bürgern und Vereinen (z.B. ADFC, VCD,
Fahrgastrat) sowie den Fördermittelgebern sind sehr zeit- und arbeitsaufwändig.
An dieser Schnittstelle soll das kommunale Mobilitätsmanagement agieren. Die
Mobilitätsagentur Wendland.Elbe soll künftig die Koordination und Umsetzung des
Mobilitätsmanagements, die Einbindung der Samtgemeinden, Städte und Gemeinden
(zunächst v.a. hinsichtlich Radverkehrsinfrastruktur) übernehmen sowie
Fördervorhaben konzeptionell entwickeln, beantragen und den Umsetzungsprozess
in Kooperation mit den zuständigen Projektträgern (z.B. den
Straßenbaulastträgern) begleiten. Da ein klimafreundliches Mobilitätsverhalten
der freiwilligen Entscheidung eines jedes Einzelnen obliegt, sind begleitende
Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen unabdingbar. Hier kann an die begonnene
Kooperation von der Mobilitätsagentur und der LSE angeknüpft werden (s. https://mobil-im-wendland.de).
Das kommunale
Mobilitätsmanagement übernimmt somit v.a. folgende Aufgaben:
I.
integrierte Mobilitätsplanung,
Vernetzung von Verkehrsträgern, Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebots,
Digitalisierung
II.
Projekt- und Konzeptentwicklung
bzw. deren Koordination (z.B. Radverkehrskonzept)
III.
Fördermittelakquise und
-management
IV.
Partizipation, Kommunikation,
Öffentlichkeitsarbeit, Kampagnen
Der erste inhaltliche
Schwerpunkt liegt beim Radverkehr (1. Säule), begleitet durch die Erstellung
eines kreisweiten Radverkehrskonzeptes und in enger Zusammenarbeit mit den
zuständigen Straßenbaulastträgern, Verbänden und engagierten Radlern . Der
Fokus liegt dabei auf dem Ausbau eines Radvorrangnetzes für den
Alltagsradverkehr, insbsondere für Pendler. Weitere inhaltliche Schwerpunkte sind
in der Graphik (s. Anlage 1) aufgeführt und umfassen den ÖPNV sowie das
schulische Mobilitätsmanagement (2. Säule), die Unterstützung ergänzender
klimafreundlicher Mobilitätsangebote (3. Säule) sowie das Thema E-Mobilität in
Verbindung mit erneuerbaren Energien (4. Säule). Eine Graphik mit den
Abeitsschwerpunkten ist in der Anlage 1 entalten.
Der Entwurf eines
Finanzierungsplans ist in Anlage 2 beigefügt. Für das Jahr 2022 sind die Mittel
für das zweite Halbjahr notwendig, da das Fördervorhaben der Mobilitätsagentur
die Finanzierung bis zum 30.6.2022 sicherstellt. Ab dem Jahr 2023 werden alle
Kosten für volle 12 Monate gerechnet. Die Kosten werden zu 50 % zwischen dem
Landkreis und den Samtgemeinden aufgeteilt (s. Anlage 3). Bei der Aufteilung
der Kosten der Samtgemeinden wurde ein Schlüssel verwendet, der sich zu 50 % an
der Fläche und zu 50 % an den Einwohnerzahlen orientiert.
Die Erstellung eines
straßenbaulastträger-übergreifenden Radverkehrskonzeptes (in Höhe von 90.000 €)
ist im Gesamtfinanzierungsplan (s. Anlage 2) bereits enthalten. Das
Radverkehrskonzept bildet eine notwendige Grundlage für zukünftige investive
Förderungen im Radverkehr.
Anmerkung der Verwaltung:
Die SG Lüchow hat bereits die
Einrichtung und Finanzierung des kommunalen Mobilitätsmanagements gem. den
beigefügten Anlagen vollumfänglich beschlossen.
Die SG Gartow hat abweichend
beschlossen, dass das Mobilitätsmanagement mit einem jährlichen Betrag von
2.500,- € unterstützt wird, dieser Beschluss gillt zunächst für 3 Jahre.
Beschlussvorschlag: (es handelt sich hierbei um einen erarbeiteten
Beschlussvorschlag der Mobilitätsagentur)
Der Samtgemeinderat
beschließt die Finanzierung und Einrichtung eines kommunalen
Mobilitätsmanagements ab dem 1. Juli 2022 als Kooperationsvorhaben der
Samtgemeinden Lüchow (Wendland), Elbtalaue, Gartow und des Landkreises
Lüchow-Dannenberg. Das kommunale Mobilitätsmanagement wird mit 3,5
Personalstellen zunächst weiterhin als Projekt der Stabsstelle Klimaschutz beim Landkreis Lüchow-Dannenberg geführt und
knüpft so nahtlos an das Förderprojekt „Mobilitätsagentur Wendland.Elbe“ an.
Langfristig (vsl. ab 2023) wird der Aufbau einer eigenständigen
Organisationseinheit innerhalb der Organisationsstruktur des Landkreises
angestrebt. Im 1. Quartal 2022 wird den politischen Mandatsträgern der Entwurf
einer Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis und den Samtgemeinden
vorgestellt, welche die Organisationsstruktur, Ziele, Aufgabenfelder,
begleitende Gremien und weitere Details regelt.
Der Samtgemeinderat
beschließt die Bereitstellung von Eigenmitteln zur finanziellen Beteiligung am
kommunalen Mobilitätsmangement in Höhe von …………………………… € im Haushaltsjahr 2022.