Betreff
Beschluss über die Jahresrechnung 2020 und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020
Vorlage
20/0395/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

  • der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
  • bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
  • sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Auf den Seiten 11-13 des Prüfberichtes gibt das RPA zwei Hinweise. Hierzu ist Folgendes zu sagen:

 

4.1 Herabsetzung und Auflösung von Rückstellungen

Kritisiert wird die Darstellung von Rückstellungen in der Rückstellungsübersicht und die Benennung eines Sachkontos. Der Hinweis ist korrekt. Das Innenministerium bzw. das Landesamt für Statistik haben vor einiger Zeit u.a. die textlichen Vorgaben des verbindlichen Kontenrahmenplanes für die Behandlung von Rückstellungen geändert. Es wurde versäumt, diese Änderungen zu übernehmen. Eine Anpassung für die Zukunft erfolgt zeitnah.

 

4.2 Auftragsvergaben

Das RPA bemängelt, dass für die Beschaffung des Buswartehäuschens und der Kombinationsschaukel nur zwei, statt wie normalerweise gefordert, drei Angebote eingeholt wurden.

Für den Fahrgastunterstand (FGU) kam aufgrund bestimmter Ausführungsarten nur zwei Hersteller professioneller FGUs, die auch preislich in dem zur Verfügung stehenden Rahmen lagen, in Frage, so dass auch nur diese beiden Anbieter angefragt wurden. Ähnlich verhält es sich mit der Schaukel. Hier wurde im Rahmen der verfügbaren Mittel unter mehreren Herstellern geprüfter und zertifizierter Spielgeräte ein Kombischaukel-Modell ausgewählt, dass den Bedürfnissen der Gemeinde entsprach und dementsprechend Angebote erfragt.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2020 ein ordentliches Ergebnis von +269,36 € und ein außerordentliches Ergebnis von +11,51 € erzielt. Diese senken die Fehlbeträge (aus Vorjahren) auf nunmehr insgesamt

-273.065,56 €.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2020 und erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2020.