Sachverhalt:
Gründe, die einer
Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt
nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
- der
Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten
wurden,
- bei
den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen
des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen
und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und
der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
- sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der
Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
darstellt.
Auf den Seiten
11-13 des Prüfberichtes gibt das RPA zwei Hinweise. Hierzu ist Folgendes zu
sagen:
4.1 Herabsetzung
und Auflösung von Rückstellungen
Kritisiert wird die
Darstellung von Rückstellungen in der Rückstellungsübersicht und die Benennung
eines Sachkontos. Der Hinweis ist korrekt. Das Innenministerium bzw. das
Landesamt für Statistik haben vor einiger Zeit u.a. die textlichen Vorgaben des
verbindlichen Kontenrahmenplanes für die Behandlung von Rückstellungen
geändert. Es wurde versäumt, diese Änderungen zu übernehmen. Eine Anpassung für
die Zukunft erfolgt zeitnah.
4.2
Auftragsvergaben
Das RPA bemängelt, dass für die Beschaffung
des Buswartehäuschens und der Kombinationsschaukel nur zwei, statt wie
normalerweise gefordert, drei Angebote eingeholt wurden.
Für den Fahrgastunterstand (FGU) kam
aufgrund bestimmter Ausführungsarten nur zwei Hersteller professioneller FGUs,
die auch preislich in dem zur Verfügung stehenden Rahmen lagen, in Frage, so
dass auch nur diese beiden Anbieter angefragt wurden. Ähnlich verhält es sich
mit der Schaukel. Hier wurde im Rahmen der verfügbaren Mittel unter mehreren
Herstellern geprüfter und zertifizierter Spielgeräte ein Kombischaukel-Modell
ausgewählt, dass den Bedürfnissen der Gemeinde entsprach und dementsprechend
Angebote erfragt.
Die
Gemeinde hat im Jahr 2020 ein ordentliches Ergebnis von +269,36 € und ein
außerordentliches Ergebnis von +11,51 € erzielt. Diese senken die Fehlbeträge
(aus Vorjahren) auf nunmehr insgesamt
-273.065,56
€.
Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2020 und erteilt dem
Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2020.