Betreff
Jahresabschluss der Gemeinde Langendorf zum 31.12.2020 a) Beschluss über den Jahresabschluss b) Entlastung der Bürgermeisterin c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses
Vorlage
20/0393/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2020 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im August 2021 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 23.09.2021 beendet.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2020 ein Gesamtergebnis von 223.937,66 EUR erwirtschaftet. Diese unterteilen sich in 114.786,05 EUR ordentliches und 109.151,61 EUR außerordentliches Ergebnis. Dies führt, dem entsprechenden Ratsbeschluss vorausgesetzt, zu einem Abbau der doppischen Fehlbeträge und Bildung von Rücklagen in Höhe von 29.072,44 EUR.

 

Gründe, die einer Entlastung der Bürgermeisterin entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
-              der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
-              bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
                kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
                Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
                Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
-              sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
                Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die
                tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.

 

 

 Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde Langendorf wurden seitens des Rechnungsprüfungsamtes als geordnet bezeichnet.

 

Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf der Seite 11 ff. des Prüfberichts Hinweise, Empfehlungen und Prüfbemerkungen bezüglich des Jahresabschlusses:

 

4.1 Inventur mir Folgen für den Jahresabschluss

Im Haushaltsjahr 2020 wurde im Rahmen einer Inventur das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Gemeinde überprüft. In diesem Rahmen kam es insbesondere bei den Grundstücken ein größerer Berichtigungsbedarf, welcher schlussendlich zu einem Wertzugang von 104.837,42 EUR führte.

Beim beweglichen Anlagevermögen wurden 9 Anlagepositionen mit einem deklaratorischen Restbuchwert von jeweils 1,00 EUR sowie einer dazugehörenden Sonderposten mit einem Restbuchwert von ebenfalls 1,00 EUR gestrichen, da diese dem Kindergartenbetreiber überlassen wurden. Hierbei wurde fälschlicherweise die 9,00 EUR außerordentlicher Aufwand mit dem 1,00 EUR außerordentlicher Ertrag verrechnet und nicht entsprechend dem Bruttoprinzip getrennt verbucht.

 

Eine zukünftige Beachtung der Hinweise, Empfehlungen und Prüfungsbemerkungen ist auch Sicht der Gemeinde erstrebenswert und es wird im Einvernehmen mit der Samtgemeindeverwaltung daran gearbeitet hier nachzusteuern um zukünftige Hinweise u.ä. durch das Rechnungsprüfungsamt zu vermeiden.

 


Beschlussvorschlag:

a)    Der Jahresabschluss 2020 wird beschlossen.

b)    Der Bürgermeisterin wird für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

c)    Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in Höhe von 223.937,66 EUR (außer-

ordentlich: 109.151,61 EUR) reduziert zunächst die Fehlbeträge aus Vorjahren auf 0,00 EUR und wird mit einem Rest von 29.072,44 EUR der entsprechenden Rücklage zugeführt.