Sachverhalt:
Der Jahresabschluss 2020 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im August 2021 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 23.09.2021 beendet.
Die Gemeinde hat im Jahr 2020 ein Gesamtergebnis von 223.937,66 EUR erwirtschaftet. Diese unterteilen sich in 114.786,05 EUR ordentliches und 109.151,61 EUR außerordentliches Ergebnis. Dies führt, dem entsprechenden Ratsbeschluss vorausgesetzt, zu einem Abbau der doppischen Fehlbeträge und Bildung von Rücklagen in Höhe von 29.072,44 EUR.
Gründe, die einer Entlastung der Bürgermeisterin
entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt
gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
- der Haushaltsplan und die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
- bei den Erträgen und
Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen
Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften
unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit
verfahren worden ist und
- sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen,
Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die
tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.
Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde Langendorf wurden seitens des Rechnungsprüfungsamtes als geordnet bezeichnet.
Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf der Seite 11 ff. des Prüfberichts Hinweise, Empfehlungen und Prüfbemerkungen bezüglich des Jahresabschlusses:
4.1 Inventur mir
Folgen für den Jahresabschluss
Im Haushaltsjahr
2020 wurde im Rahmen einer Inventur das bewegliche und unbewegliche Vermögen
der Gemeinde überprüft. In diesem Rahmen kam es insbesondere bei den
Grundstücken ein größerer Berichtigungsbedarf, welcher schlussendlich zu einem
Wertzugang von 104.837,42 EUR führte.
Beim beweglichen
Anlagevermögen wurden 9 Anlagepositionen mit einem deklaratorischen
Restbuchwert von jeweils 1,00 EUR sowie einer dazugehörenden Sonderposten mit
einem Restbuchwert von ebenfalls 1,00 EUR gestrichen, da diese dem
Kindergartenbetreiber überlassen wurden. Hierbei wurde fälschlicherweise die
9,00 EUR außerordentlicher Aufwand mit dem 1,00 EUR außerordentlicher Ertrag
verrechnet und nicht entsprechend dem Bruttoprinzip getrennt verbucht.
Eine zukünftige Beachtung der Hinweise, Empfehlungen und
Prüfungsbemerkungen ist auch Sicht der Gemeinde erstrebenswert und es wird im
Einvernehmen mit der Samtgemeindeverwaltung daran gearbeitet hier nachzusteuern
um zukünftige Hinweise u.ä. durch das Rechnungsprüfungsamt zu vermeiden.
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2020 wird beschlossen.
b) Der Bürgermeisterin wird für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 129
NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss
aus dem Jahresergebnis in Höhe von 223.937,66 EUR (außer-
ordentlich: 109.151,61 EUR) reduziert zunächst die
Fehlbeträge aus Vorjahren auf 0,00 EUR und wird mit einem Rest von 29.072,44
EUR der entsprechenden Rücklage zugeführt.