Sachverhalt:
Zu 1) Mit
Beschlussvorlage 40/0001/2021 vom 9.2.21 im Samtgemeinderat wurde beschlossen,
dass das Gebäude als Massivbau nach Kostenschätzung in Höhe von 686.195,26 € zu
bauen und ein Bauantrag gestellt werden soll. Durch Untersuchungen des
Baugrundes stellte sich dieser aufgrund unterschiedlicher Anteile an bindigem
Boden als bedingt tragfähig dar. Setzungsdifferenzen von bis zu 7 cm wären zu
erwarten. In Zusammenarbeit zwischen Planer, Tragwerksplaner und Baugrundlabor
wurde nach Konzepten zur Umsetzung gesucht. Mit einem Raster von Minipfählen
(Betonpfähle mit einem Durchmesser kleiner 30cm) soll die wirtschaftlichst
günstigste Lösung zur Umsetzung kommen. Das Gebäude wird als Stb.-Massivbau mit
vorgehängter Fassade hergestellt.
Zu 2) Im Haushalt
2020 und 2021 wurden insgesamt 720.000,- € zur Verfügung gestellt.
Nach
Kostenberechnung vom 16.9.21 des Architekturbüro Pauker ist mit 841.150,- € zu
rechnen. Hieraus ergibt sich eine Deckungslücke von knapp 125.000,- €, die im
Haushalt 2022 für eine Umsetzung der Baumaßnahem zur Verfügung gestellt werden
müssen. Neben den Mehrkosten für die Gründung führen die extremen
Preissteigerungen in fast allen Gewerken zu dieser Kostensteigerung. Die
Bohrpfähle allein kosten ca. 30.000,- €.
Kostengruppenübersicht:
Kostengruppen nach DIN 276 |
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Zwischen- |
Zwischen |
Gesamt |
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summe |
Summe |
Euro |
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Neubau |
Altbau |
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Zusammenfassung der Kostengruppen |
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Euro
Brutto |
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Euro
Brutto |
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100 |
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/ |
0,00 |
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200 |
Vorbereitende Maßnahmen |
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/ |
5.600,00 |
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300 |
Bauwerk - Baukonstruktion |
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403.920,00 |
74.376,00 |
478.296,00 |
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400 |
Bauwerk - Technische Anlagen |
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32.324,22 |
60.276,00 |
92.600,22 |
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500 |
Außenanlagen und Freiflächen |
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/ |
/ |
110.916,00 |
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600 |
Ausstattung und Kunstwerke |
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/ |
/ |
0,00 |
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700 |
Baunebenkosten (Ermittlung Bauherr) |
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/ |
/ |
153.738,23 |
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800 |
Finanzierung (Ermittlung Bauherr) |
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/ |
/ |
0,00 |
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Gesamtkosten Brutto ( 19% Mwst.-) |
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841.150,45 |
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Ergänzt um KG 400 und KG 700 |
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Bauwerkskosten (300 + 400) ergänzt KG 400 |
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436.244,22 |
134.652,00 |
570.896,22 |
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KG |
300 + 500 |
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589.212,00 |
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Erläuterung zur vorläufigen Kostenberechnung: |
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Die o.g. Kosten der KG 300 +
500 wurden gemäß BKI |
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Baukosten Gebäude Neubau 2020 |
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für Feuerwehrhäuser sowie mit eigenen aktuellen Baukosten -
Kostenkennwerten für die Kostengruppen der |
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1. und 2. Ebene gemäß DIN 276 ermittelt. |
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Für die Kostenkennwerte wurden die Mittelwerte der Tabelle auf Seite
801 des o.g. BKI - Baukosten |
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für Neubauten angesetzt. |
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Die Kostengruppe 300 Neubau wurde aufgrund von technischen Änderungen |
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Tiefengründung, Außenwandaufbau, Fassadenbekleidung etc. neu
berechnet. |
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Bei den Kostengruppen 300 Altbau und 500 wurde eine 10% Preisanpassung
vorgenommen. |
Zu 3) Der Auftrag
an das Architekturbüro wurde als Stufenvertrag abgeschlossen, wobei zunächst
nur Leistungsphase 1-2 (1-Grundlagenermittlung, 2- Vorplanung) übertragen
wurde. Leistungen der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) wurde mit Vorlage der
Kostenberechnung und dem erarbeiteten Entwurf erbracht. Die Leistungen der
Leistungsphase 3 waren erforderlich, da durch die Gründungsschwierigkeiten und
Kostensteigerungen eine Kostenberechnung erforderlich war, um mit genauen
Kosten in eine Umsetzung zu starten. Die weitere Übertragung der Planung ab
Leistungsphase 3 hat zu erfolgen.
Zu 4) Mit Vorlage
31/0479/2020 wurde im SGA der Auftrag zur Tragwerksplanung an das Büro
Schumacher + Gerber beschlossen. Auch hier ist ein Stufenvertrag abgeschlossen
worden, der zunächst die Lph. 1-4 (bis Genehmigungsplanung) abdeckt. Die
weitere Beauftragung hat jetzt zu erfolgen.
Beschlussvorschlag:
1) Die Baumaßnahme
zum Umbau und Erweiterung des Feuerwehrgebäudes in Damnatz wird ab 2022
durchgeführt.
2) Im Haushalt 2022
werden zusätzlich 125.000,- € bereitgestellt.
3) Der Auftrag zur
Planung und Durchführung der Baumaßnahme ab Lph. 3 wird an das Architekturbüro
B. Pauker aus 29451 Dannenberg (E) vergeben.
4) Der Auftrag zur
Tragwerksplanung ab Lph. 5 wird an das Ingenieurbüro Schumacher + Gerber aus
21073 Hamburg vergeben.