Sachverhalt:
Die ACON GmbH sucht im Auftrag
der NOVEC GmbH innerhalb des Suchkreises Mehlfien einen Standort für eine neue
Mobilfunkanlage und hat die Gemeinde Jameln darüber informiert mit der Bitte um
Stellungnahme bis zum 29.10.21. Eine Fristverlängerung bis zum 20.12.21 wurde
beantragt.
Der Suchkreis Mehlfien liegt
jedoch nicht nur im Bereich der Gemeinde Jameln, sondern auch in der Gemeinde
Zernien (siehe Anlage I zur Vorlage, Suchkreis ist rot markiert), daher soll
die Gemeinde Zernien aus Sicht der Verwaltung ebenfalls informiert werden.
Es wurde bereits ein Grundstück
eines privaten Eigentümers in der Gemeinde Jameln gefunden, dass sich eignen
würde. Es handelt sich um das Flurstück 61/6, Flur 2, Gemarkung Mehlfien.
Angedacht ist ein Standort im südlichen Bereich des Grundstückes, sodass eine
Entfernung von ca. 220-270m zur nächstgelegenen Wohnbebauung eingehalten werden
würde, siehe Anlage I zur Vorlage, Flurstück 61/6 ist rot markiert).
Die Gemeinde kann auch einen
anderen Standort innerhalb des Suchkreises vorschlagen und /oder ein
gemeindeeigenes Grundstück vorschlagen. Dieser Standort würde dann bevorzugt
vom Mobilfunkbetreiber geprüft werden.
Wird von der Gemeinde kein
Standort vorgeschlagen oder eine gemeindeeigene Fläche zur Verfügung gestellt,
wird um Stellungnahme gebeten, wie die Gemeinde zum vorgeschlagenen Standort
auf dem Flurstück 61/6 steht.
Dieser Ablauf im
Standortsuchverfahren entspricht der Vereinbarung zwischen den
Mobilfunkbetreibern und den kommunalen Spitzenverbänden über den
Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der
Mobilfunknetze.
Die Gemeinde Zernien hat keine
gemeindeeigenen Grundstücke im Suchkreis, die sie zur Verfügung stellen könnte.
Von der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, lediglich eine Stellungnahme abzugeben mit der Bitte, einen Standort mit möglichst weiter Entfernung zur Wohnbebauung zu suchen.
Beschlussvorschlag:
Die Anfrage der ACON GmbH wird zur Kenntnis genommen. In
einer Stellungnahme wird darum gebeten, einen Standort zu suchen, der möglichst
weit von der nächsten Wohnbebauung entfernt ist, ohne die Versorgungsqualität
zu verschlechtern.