Betreff
Neubau eines Mobilfunkmasten im Suchkreis Mehlfien
Vorlage
30/0375/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die ACON GmbH sucht im Auftrag der NOVEC GmbH innerhalb des Suchkreises Mehlfien einen Standort für eine neue Mobilfunkanlage und hat die Gemeinde Jameln darüber informiert mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 29.10.21. Eine Fristverlängerung bis zum 20.12.21 wurde beantragt.

 

Der Suchkreis Mehlfien liegt jedoch nicht nur im Bereich der Gemeinde Jameln, sondern auch in der Gemeinde Zernien (siehe Anlage I zur Vorlage, Suchkreis ist rot markiert), daher soll die Gemeinde Zernien aus Sicht der Verwaltung ebenfalls informiert werden. 

 

Es wurde bereits ein Grundstück eines privaten Eigentümers in der Gemeinde Jameln gefunden, dass sich eignen würde. Es handelt sich um das Flurstück 61/6, Flur 2, Gemarkung Mehlfien. Angedacht ist ein Standort im südlichen Bereich des Grundstückes, sodass eine Entfernung von ca. 220-270m zur nächstgelegenen Wohnbebauung eingehalten werden würde, siehe Anlage I zur Vorlage, Flurstück 61/6 ist rot markiert).

 

Die Gemeinde kann auch einen anderen Standort innerhalb des Suchkreises vorschlagen und /oder ein gemeindeeigenes Grundstück vorschlagen. Dieser Standort würde dann bevorzugt vom Mobilfunkbetreiber geprüft werden.

 

Wird von der Gemeinde kein Standort vorgeschlagen oder eine gemeindeeigene Fläche zur Verfügung gestellt, wird um Stellungnahme gebeten, wie die Gemeinde zum vorgeschlagenen Standort auf dem Flurstück 61/6 steht.

Dieser Ablauf im Standortsuchverfahren entspricht der Vereinbarung zwischen den Mobilfunkbetreibern und den kommunalen Spitzenverbänden über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze.

 

Die Gemeinde Zernien hat keine gemeindeeigenen Grundstücke im Suchkreis, die sie zur Verfügung stellen könnte.

Von der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, lediglich eine Stellungnahme abzugeben mit der Bitte, einen Standort mit möglichst weiter Entfernung zur Wohnbebauung zu suchen.


Beschlussvorschlag:

Die Anfrage der ACON GmbH wird zur Kenntnis genommen. In einer Stellungnahme wird darum gebeten, einen Standort zu suchen, der möglichst weit von der nächsten Wohnbebauung entfernt ist, ohne die Versorgungsqualität zu verschlechtern.