Betreff
Neubau eines Mobilfunkmasten im Suchkreis Mehlfien; Information und Möglichkeit zur Stellungnahme
Vorlage
30/0373/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die ACON GmbH sucht im Auftrag der NOVEC GmbH innerhalb des Suchkreises Mehlfien einen Standort für eine neue Mobilfunkanlage und hat die Gemeinde darüber informiert mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 29.10.21. Eine Fristverlängerung bis zum 20.12.21 wurde beantragt.

 

Der Suchkreis Mehlfien liegt im Bereich der Gemeinde Jameln sowie der Gemeinde Zernien (siehe Anlage I zur Vorlage, Suchkreis ist rot markiert).

 

Die Gemeinde hat die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Es wurde bereits ein Grundstück eines privaten Eigentümers gefunden, dass sich eignen würde. Es handelt sich um das Flurstück 61/6, Flur 2, Gemarkung Mehlfien. Angedacht ist ein Standort im südlichen Bereich des Grundstückes, sodass eine Entfernung von ca. 220-270m zur nächstgelegenen Wohnbebauung eingehalten werden würde, siehe Anlage I zur Vorlage, Flurstück 61/6 ist rot markiert).

 

Die Gemeinde kann auch einen anderen Standort innerhalb des Suchkreises vorschlagen und /oder ein gemeindeeigenes Grundstück vorschlagen. Dieser Standort würde dann bevorzugt vom Mobilfunkbetreiber geprüft werden.

Folgende Grundstücksbedingungen werden bei der Entwicklung des Standortes angestrebt und sollten

in der engeren Auswahl bedacht werden:

-       Grundfläche von 150,00 m² (10,00 m x 15,00 m) zzgl. entsprechender Abstandsflächen zur Aufstellung eines ca. 50,00 m hohen Mastes; der Kauf dieser Fläche wird bevorzugt

-       Erschließung (Elektroenergie und Zuwegung) sollten gegeben bzw. mit vertretbaren Aufwänden herstellbar sein,

-       eine angrenzende Fläche von ca. 100,00 m², welche temporär während der Bauphase genutzt werden kann (Aufstellung Kran, Vormontage Mast u.a.)

 

Wird von der Gemeinde kein Standort vorgeschlagen oder eine gemeindeeigene Fläche zur Verfügung gestellt, wird um Stellungnahme gebeten, wie die Gemeinde zum vorgeschlagenen Standort auf dem Flurstück 61/6 steht.

Dieser Ablauf im Standortsuchverfahren entspricht der Vereinbarung zwischen den Mobilfunkbetreibern und den kommunalen Spitzenverbänden über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze.

 

Die Gemeinde Jameln ist im Besitz von vier Grundstücken im Suchkreis.

Es handelt sich überwiegend um Gehölzstrukturen oder Wald, die nicht verpachtet sind. Alle Grundstücke, auch das private Grundstück 61/6 liegen im Landschaftsschutzgebiet Elbhöhen-Drawehn. Es handelt sich um folgende Grundstücke, siehe Anlage II zur Vorlage:

1.       Gemarkung Mehlfien, Flur 3, Flurstück 4: Wald (Vogelschutzgebiet)

2.       Gemarkung Mehlfien, Flur 1, Flurstück 58/1 und 93: Wald (Vogelschutzgebiet)

3.       Gemarkung Mehlfien, Flur 3, Flurstück 11/3: Heide

4.       Gemarkung Teichlosen, Flur 1, Flurstück 263; Gehölz

 

Ob die Flächen geeignet sind, müsste von der ACON GmbH geprüft werden. Die Gemeinde wird erneut beteiligt, wenn eine Prüfung erfolgt ist.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Flurstück Nr. 3 und 4 durch die ACON GmbH prüfen zu lassen. Diese liegen außerhalb von Wald- und Vogelschutzgebietsflächen und die mögliche Entfernung zur Wohnbebauung könnte im Vergleich zur vorgeschlagenen Fläche noch leicht erhöht werden.

Das Flurstück Nr. 3 liegt etwa 290m entfernt von der nächsten Wohnbebauung, das Flurstück Nr. 4 etwa 500m sowohl in Richtung Mehlfien, als auch nach Teichlosen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Anfrage der ACON GmbH wird zur Kenntnis genommen. In der Stellungnahme wird darum gebeten, einen Standort zu suchen, der möglichst weit von der nächsten Wohnbebauung entfernt ist, ohne die Versorgungsqualität zu verschlechtern.

 

a)       Es werden keine Flächen im Eigentum der Gemeinde Jameln zur Verfügung gestellt.

 

b)      Die im Suchkreis liegenden gemeindeeigenen Flächen Flurstück 11/3, Flur 3, Gemarkung Mehlfien und 263, Flur 1, Gemarkung Teichlosen werden für die Errichtung eines Mobilfunkmastens zur Verfügung gestellt bzw. einer konkreten Standortprüfung durch die ACON GmbH wird zugestimmt. Eine Nutzungsüberlassung erfolgt erst nach Vorlage von prüffähigen Unterlagen.