Betreff
Beschluss über die Jahresrechnung 2020 und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020 sowie Beschluss über die Zuführung zu den Überschussrücklagen
Vorlage
20/0368/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2020 wurde in der Zeit vom 18.08. bis 01.09.2021 geprüft. Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt (RPA) nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

 

·           der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·           bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·           sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und

·           der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Unter Ziffer 4 auf den Seiten 11 bis 14 des Prüfberichtes bemängelt das RPA einige Punkte bzw. gibt Empfehlungen:

 

4.1 Aufbau eines kommunalen Vertragsregisters: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Verträge der Gemeinde mit einer (länger) andauernden Wirkung sind im Wesentlichen auf den Immobilienbereich (Vermietung/Verpachtung, Strombezug usw.) beschränkt. Der Strombezug z. B. wird seit längerem regelmäßig ausgeschrieben. Wirtschaftliche Vorteile bzw. die angesprochene Minimierung von Risiken durch ein derartiges Register sind nicht ersichtlich.

 

4.2 Aktivierung von geleisteten Investitionszuweisungen und –zuschüssen: Die Gemeinde gewährte im vergangenen Jahr gemäß geltender Beschlusslage zwei Zuschüsse von jeweils 250,00 € zur Herstellung von Grundstückszufahrten und Förderungen von 700,00 € bzw. 900,00 € für den Einbau Kohlendioxid sparender Technik in Gebäuden. Bei der Abschreibung dieser Investitionszuweisungen wurden irrtümlich falsche Abschreibungszeiträume (wie bei früheren Abschlüssen orientiert an der voraussichtlichen Lebensdauer der geförderten Investitionen) angesetzt. Dieses ist im kommenden Jahresabschluss zu korrigieren.

 

4.3 Nachweis von laufenden Zuschüssen: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

4.4 Auftragsvergaben: Aufgrund der krankheitsbedingten zeitlichen Einschränkungen des Bürgermeisters wurde ein Gartenbauunternehmen, welches mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut ist, ohne weitere Angebotseinholung mit der Bekämpfung des ausufernden Neophytenbestandes (Japan-Knöterich) auf dem Kindergartengelände der ehem. Schule beauftragt. Ein entsprechender Vergabevermerk hätte allerdings gefertigt werden können.

In dem zweiten kritisierten Fall war für die Malerarbeiten in einer der Mietwohnungen in der Alten Schule Angebote eingeholt und per Ratsbeschluss an ein Unternehmen vergeben worden. im Rahmen einer Wohnungssuche für eine Flüchtlingsfamilie im Dezember 2019, wurde es dann aber kurzfristig erforderlich,

die Räume aufwändiger zu sanieren. Aus Zeitgründen hat der Bürgermeister gehandelt und den Auftrag zur Ausführung erweitert, so dass diese Wohnung schnell zur Verfügung stand und dem Landkreis bzw. der Samtgemeinde bei der Suche nach einer entsprechend großen Wohnung geholfen werden konnte. Da die Auftragserweiterung auf Basis eines Angebotes aus dem Jahr 2018 erfolgte, kann in Anbetracht der stetig steigenden Handwerkerpreise im Baubereich von einer ausgesprochen wirtschaftlichen Handlungsweise ausgegangen werden.

 

4.5 Bewirtungsbelege/Verfügungsmittel: Der Bürgermeister war im vergangenen Jahr krank bzw. musste operiert werden und anschließend zur Reha. Um eine reibungslose „Geschäftsführung“ während der Abwesenheit zu gewährleisten, fand eine Besprechung mit Arbeitsessen am Reha-Ort (Bad Bevensen) statt. An dieser Besprechung nahmen der Bürgermeister, seine Ehefrau und der stellv. Bürgermeister Ulrich Dreyer teil. Die Teilnahme der Ehefrau war notwendig, weil der Zugang zu den gemeindlichen Unterlagen im Hause des Bürgermeisters und dem privaten (Bürgermeister-)E-Mail-Account usw. zu regeln war. Die Ausführungen zur Ausgestaltung des Bewirtungsbelegs werden zur Kenntnis genommen und zukünftig beachtet.

 

Die Jahresrechnung schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss von 85.830,19 € ab. Nach Deckung des Restfehlbetrages aus Vorjahren in Höhe von 726,99 € verbleibt ein Betrag von 85.103,20 €, der der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt werden kann.

 

Die 48.150,94 € Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses können in voller Höhe der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

a.      Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2020 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2020.

b.      Der nach Deckung der Fehlbeträge verbleibende Rest-Überschuss des ordentlichen Ergebnisses 2020 in Höhe von 85.103,20 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

c.      Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2020 in Höhe von 48.150,94 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.