Betreff
Haushaltsplanung 2022 und Planungszeitraum 2023-2025
Vorlage
14/0343/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Auch in diesem Jahr hat der Kämmerer Herr Kern klare Anweisungen an die Fachdienste erteilt, dass die Haushaltsjahre 2022 und 2023 ausgeglichen sein müssen, um weitere Kredite genehmigt zu bekommen.

Heißt im Klartext, dass bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 die Ansätze des Jahres 2021 nicht überschritten werden dürfen. Sollte dies nicht gelingen, droht der Samtgemeinde die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.

In einem Haushaltssicherungskonzept ist plausibel darzustellen, in welchem Zeitraum und durch welche Maßnahmen der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden soll. Die Samtgemeinde würde in dieser Phase starken Restriktionen unterliegen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Einnahmesituation der Samtgemeinde noch nicht planbar, da die Schlüsselzuweisungen im Jahr 2023 vermutlich sinken werden.

Durch die bekannten Tariferhöhungen der Personalkosten werden die Haushalte in den kommenden Jahren ebenfalls mehr belastet, sodass der Haushaltsausgleich der Jahre 2022 und 2023 ein Kraftakt werden wird.

 

Vor diesem Hintergrund bleibt wenig Spielraum für Veränderungen an einzelnen Ansätzen.

 

Die Ansätze der Jahre 2020 und 2021 wurden pandemiebedingt nicht ausgeschöpft.

Die Einrichtungen mussten teilweise wochen- bzw. monatelang geschlossen bleiben. Bis heute gibt es Einschränkungen durch Hygieneauflagen.

Weder der Jugendaustausch noch der Partnerschaftsbesuch mit Lask konnte durchgeführt werden.

 

Aus diesem Grund haben wir die Ansätze aus den vorangegangenen Jahren fortgeschrieben.

 


Beschlussvorschlag:

Die Haushaltsplanung 2022 und der Planungszeitraum 2023-2025 werden empfohlen.