Sachverhalt:
Auch in diesem Jahr hat der Kämmerer Herr Kern
klare Anweisungen an die Fachdienste erteilt, dass die Haushaltsjahre 2022 und
2023 ausgeglichen sein müssen, um weitere Kredite genehmigt zu bekommen.
Heißt im Klartext, dass bei der Haushaltsplanung
für das Jahr 2022 die Ansätze des Jahres 2021 nicht überschritten werden
dürfen. Sollte dies nicht gelingen, droht der Samtgemeinde die Verpflichtung
zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.
In einem Haushaltssicherungskonzept ist plausibel
darzustellen, in welchem Zeitraum und durch welche Maßnahmen der
Haushaltsausgleich wieder erreicht werden soll. Die Samtgemeinde würde in
dieser Phase starken Restriktionen unterliegen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Einnahmesituation
der Samtgemeinde noch nicht planbar, da die Schlüsselzuweisungen im Jahr 2023
vermutlich sinken werden.
Durch die bekannten Tariferhöhungen der
Personalkosten werden die Haushalte in den kommenden Jahren ebenfalls mehr
belastet, sodass der Haushaltsausgleich der Jahre 2022 und 2023 ein Kraftakt
werden wird.
Vor diesem Hintergrund bleibt wenig Spielraum für
Veränderungen an einzelnen Ansätzen.
Die Ansätze der Jahre 2020 und 2021 wurden
pandemiebedingt nicht ausgeschöpft.
Die Einrichtungen mussten teilweise wochen- bzw.
monatelang geschlossen bleiben. Bis heute gibt es Einschränkungen durch
Hygieneauflagen.
Weder der Jugendaustausch noch der
Partnerschaftsbesuch mit Lask konnte durchgeführt werden.
Aus diesem Grund haben wir die Ansätze aus den
vorangegangenen Jahren fortgeschrieben.
Beschlussvorschlag:
Die
Haushaltsplanung 2022 und der Planungszeitraum 2023-2025 werden empfohlen.