Sachverhalt:
Auch in diesem Jahr hat der Kämmerer Herr Kern
klare Anweisungen an die Fachdienste erteilt, dass die Haushaltsjahre 2022 und
2023 ausgeglichen sein müssen, um weitere Kredite genehmigt zu bekommen.
Heißt im Klartext, dass bei der Haushaltsplanung
für das Jahr 2022 die Ansätze des Jahres 2021 nicht überschritten werden
dürfen. Sollte dies nicht gelingen, droht der Samtgemeinde die Verpflichtung
zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.
In einem Haushaltssicherungskonzept ist plausibel
darzustellen, in welchem Zeitraum und durch welche Maßnahmen der
Haushaltsausgleich wieder erreicht werden soll. Die Samtgemeinde würde in
dieser Phase starken Restriktionen unterliegen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Einnahmesituation
der Samtgemeinde noch nicht planbar, da die Schlüsselzuweisungen im Jahr 2023
vermutlich sinken werden.
Durch die bekannten Tariferhöhungen der
Personalkosten werden die Haushalte in den kommenden Jahren ebenfalls mehr
belastet, sodass der Haushaltsausgleich der Jahre 2022 und 2023 ein Kraftakt
werden wird.
Vor diesem Hintergrund bleibt wenig Spielraum für
Veränderungen an einzelnen Ansätzen.
Das Schulbudget der einzelnen Schulen ist in der
Höhe der Vorjahre fortgeschrieben worden.
Gesetzlich vorgegeben sind die jährlichen
Überprüfungen von Schultafeln und Turngeräten. Um die Reparaturen aus den
Sicherheitsprotokollen abzuarbeiten, ist der Ansatz um 4.000 € zu erhöhen.
Einsparungen im Budget sind derzeit nur in Höhe von 1.000 €, durch Kürzung des
Ansatzes der Schulsozialarbeit, darstellbar.
Investive Mittel werden für die Grundschulen
(17.000 €) und Turnhallen (4.000 €) zur Beschaffung von Mobiliar und sonstigen
Gerätschaften, wie in den vergangenen Jahren auch, eingeplant.
Zur Mobiliarbeschaffung nach Fertigstellung der
Grundschule Hitzacker ist für das Jahr 2023 ein Ansatz von 27.000 € eingeplant.
Hier lässt sich erst nach Fertigstellung des Neubaus abschätzen, in welcher
Höhe für 2024 zusätzliche Mittel eingeplant werden müssen.
Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf
Ganztagsbetreuung wurden bereits in 2021 100.000 € in den Haushalt gestellt,
der in diesem Jahr aufgrund der fehlenden Gesetzgebung, nicht in Anspruch
genommen worden ist. Diese Summe wird nach 2022 übertragen und der Ansatz für
2022 und die Planungsjahre 2023, 2024, 2025 jährlich mit 100.000 €
fortgeschrieben.
Die Förderung von Maßnahmen ist förderfähig, die
Bundesförderung beträgt 70% bei einem Eigenanteil von 30 %.
Diese Summen werden nicht ausreichen, um die
Schulen für einen Ganztagsbetrieb (jeden Nachmittag und die Ferienzeit)
qualitativ gut auszustatten. Der Raumbedarf an den Grundschulen ist bereits
heute knapp, dies zeigt sich in Pandemie-Zeiten besonders, da Kinder getrennt
werden mussten, um Hygieneregeln einhalten zu können.
Der schwierigere Teil der Umsetzung wird in der
Suche nach freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe bestehen, da der
Arbeitsmarkt Fachpersonal nicht hergibt und bis 2026 auch nicht ausreichend
Erzieherinnen und Erzieher.
Der neugewählte Rat der Samtgemeinde Elbtalaue wird
in seiner konstituierenden Sitzung am 2.11. die Zusammensetzung des künftigen
Fachausschusses für Schulen und Sportstätten benennen. Dieser wird – sofern die
Pandemie es zulässt - mit einer Bereisung der Grundschulen starten, um allen
einen Überblick der einzelnen Standorte zu geben und die Besonderheiten der
Schulen aufzuzeigen.
Im Anschluss ist über die Priorisierung von
Ganztagsbedarf zu beraten.
In der Anlage 3 zur
Vorlage sind die Haushaltsansätze im Ergebnishaushalt für die Informations- und
Kommunikationstechnik (IuK) zu finden. Nach Übernahme der IuK durch die
IT-Abteilung der Samtgemeindeverwaltung und massivem Ausbau der digitalen
Infrastruktur in den Grundschulen der Samtgemeinde Elbtalaue fallen nun auch
nicht unerhebliche Kosten für den Betrieb an. Insbesondere die Kosten für die
Breitband-Anschlüsse der Schulen sowie die Lizenzkosten für den Betrieb der
Schulserver „IServ“ sind hier zu nennen. Hinzu kommen im Wesentlichen die
Kosten für die Miete (inkl. Vollwartung) für die Multifunktionsgeräte und
Netzwerkdrucker.
In der Anlage 4
sind die erforderlichen investiven Mittel für die Erweiterung der digitalen
Ausstattung auf alle Klassenräume in den Schulen enthalten (vgl. Sitzung
SuSE/X/18 vom 23.06.2021). Im Wesentlichen geht es um die Beschaffung von 18
weiteren Interaktiven Whiteboards (IAW) für die Klassenräume der 1. Und 2.
Klassen sowie der dafür erforderlichen LAN- / WLAN-Infrastruktur.
Beschlussvorschlag:
Die
Haushaltsplanung 2022 und der Planungszeitraum 2023-2025 werden empfohlen.