Betreff
Haushaltsplanung 2022 und Planungszeitraum 2023 - 2025
Vorlage
14/0342/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Auch in diesem Jahr hat der Kämmerer Herr Kern klare Anweisungen an die Fachdienste erteilt, dass die Haushaltsjahre 2022 und 2023 ausgeglichen sein müssen, um weitere Kredite genehmigt zu bekommen.

Heißt im Klartext, dass bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 die Ansätze des Jahres 2021 nicht überschritten werden dürfen. Sollte dies nicht gelingen, droht der Samtgemeinde die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.

In einem Haushaltssicherungskonzept ist plausibel darzustellen, in welchem Zeitraum und durch welche Maßnahmen der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden soll. Die Samtgemeinde würde in dieser Phase starken Restriktionen unterliegen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Einnahmesituation der Samtgemeinde noch nicht planbar, da die Schlüsselzuweisungen im Jahr 2023 vermutlich sinken werden.

Durch die bekannten Tariferhöhungen der Personalkosten werden die Haushalte in den kommenden Jahren ebenfalls mehr belastet, sodass der Haushaltsausgleich der Jahre 2022 und 2023 ein Kraftakt werden wird.

 

Vor diesem Hintergrund bleibt wenig Spielraum für Veränderungen an einzelnen Ansätzen.

 

Das Schulbudget der einzelnen Schulen ist in der Höhe der Vorjahre fortgeschrieben worden.

 

Gesetzlich vorgegeben sind die jährlichen Überprüfungen von Schultafeln und Turngeräten. Um die Reparaturen aus den Sicherheitsprotokollen abzuarbeiten, ist der Ansatz um 4.000 € zu erhöhen. Einsparungen im Budget sind derzeit nur in Höhe von 1.000 €, durch Kürzung des Ansatzes der Schulsozialarbeit, darstellbar.  

 

Investive Mittel werden für die Grundschulen (17.000 €) und Turnhallen (4.000 €) zur Beschaffung von Mobiliar und sonstigen Gerätschaften, wie in den vergangenen Jahren auch, eingeplant.

Zur Mobiliarbeschaffung nach Fertigstellung der Grundschule Hitzacker ist für das Jahr 2023 ein Ansatz von 27.000 € eingeplant. Hier lässt sich erst nach Fertigstellung des Neubaus abschätzen, in welcher Höhe für 2024 zusätzliche Mittel eingeplant werden müssen.

 

Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung wurden bereits in 2021 100.000 € in den Haushalt gestellt, der in diesem Jahr aufgrund der fehlenden Gesetzgebung, nicht in Anspruch genommen worden ist. Diese Summe wird nach 2022 übertragen und der Ansatz für 2022 und die Planungsjahre 2023, 2024, 2025 jährlich mit 100.000 € fortgeschrieben.

Die Förderung von Maßnahmen ist förderfähig, die Bundesförderung beträgt 70% bei einem Eigenanteil von 30 %.

 

Diese Summen werden nicht ausreichen, um die Schulen für einen Ganztagsbetrieb (jeden Nachmittag und die Ferienzeit) qualitativ gut auszustatten. Der Raumbedarf an den Grundschulen ist bereits heute knapp, dies zeigt sich in Pandemie-Zeiten besonders, da Kinder getrennt werden mussten, um Hygieneregeln einhalten zu können.

 

Der schwierigere Teil der Umsetzung wird in der Suche nach freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe bestehen, da der Arbeitsmarkt Fachpersonal nicht hergibt und bis 2026 auch nicht ausreichend Erzieherinnen und Erzieher.

 

Der neugewählte Rat der Samtgemeinde Elbtalaue wird in seiner konstituierenden Sitzung am 2.11. die Zusammensetzung des künftigen Fachausschusses für Schulen und Sportstätten benennen. Dieser wird – sofern die Pandemie es zulässt - mit einer Bereisung der Grundschulen starten, um allen einen Überblick der einzelnen Standorte zu geben und die Besonderheiten der Schulen aufzuzeigen.

Im Anschluss ist über die Priorisierung von Ganztagsbedarf zu beraten.

 

In der Anlage 3 zur Vorlage sind die Haushaltsansätze im Ergebnishaushalt für die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) zu finden. Nach Übernahme der IuK durch die IT-Abteilung der Samtgemeindeverwaltung und massivem Ausbau der digitalen Infrastruktur in den Grundschulen der Samtgemeinde Elbtalaue fallen nun auch nicht unerhebliche Kosten für den Betrieb an. Insbesondere die Kosten für die Breitband-Anschlüsse der Schulen sowie die Lizenzkosten für den Betrieb der Schulserver „IServ“ sind hier zu nennen. Hinzu kommen im Wesentlichen die Kosten für die Miete (inkl. Vollwartung) für die Multifunktionsgeräte und Netzwerkdrucker.

 

In der Anlage 4 sind die erforderlichen investiven Mittel für die Erweiterung der digitalen Ausstattung auf alle Klassenräume in den Schulen enthalten (vgl. Sitzung SuSE/X/18 vom 23.06.2021). Im Wesentlichen geht es um die Beschaffung von 18 weiteren Interaktiven Whiteboards (IAW) für die Klassenräume der 1. Und 2. Klassen sowie der dafür erforderlichen LAN- / WLAN-Infrastruktur.

 


Beschlussvorschlag:

Die Haushaltsplanung 2022 und der Planungszeitraum 2023-2025 werden empfohlen.