Betreff
Besetzung der Stellen der Vertreterinnen und Vertreter im Kuratorium des Kindergartens "Göhrder Wichtel"
Vorlage
14/0336/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Laut Betriebsführungsvertrag zwischen dem Landkreis Lüchow-.Dannenberg und der Gemeinde Göhrde als Einrichtungsträgerin des Kindergartens „Göhrder Wichtel“ ist ein Kuratorium zu bilden, welches beratend und unterstützend wesentliche Fragen und Entscheidungen, die zum Betrieb der Einrichtung gehören, fällt.

 

Im Kuratorium des Kindergartens „Göhrder Wichtel“ stehen der Gemeinde Göhrde als Trägerin der KiTA drei Sitze zu. Der Rat besetzt die 3 Sitze für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode.

 

Die Sitzverteilung erfolgt gem. § 71 Abs. 6 NKomVG in Verbindung mit § 71 Abs. 2 NKomVG nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer.

 

Die Sitzverteilung und personelle Besetzung hat der Rat durch Beschluss festzustellen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Besetzung der Stellen im Kuratorium des Kindergartens erfolgt durch die Ratsmitglieder ………..