Sachverhalt:
Laut
Betriebsführungsvertrag zwischen dem Landkreis Lüchow-.Dannenberg und der
Gemeinde Göhrde als Einrichtungsträgerin des Kindergartens „Göhrder Wichtel“
ist ein Kuratorium zu bilden, welches beratend und unterstützend wesentliche
Fragen und Entscheidungen, die zum Betrieb der Einrichtung gehören, fällt.
Im Kuratorium des
Kindergartens „Göhrder Wichtel“ stehen der Gemeinde Göhrde als Trägerin der
KiTA drei Sitze zu. Der Rat besetzt die 3 Sitze für die Dauer der jeweiligen
Wahlperiode.
Die Sitzverteilung
erfolgt gem. § 71 Abs. 6 NKomVG in Verbindung mit § 71 Abs. 2 NKomVG nach dem
Proportionalverfahren Hare-Niemeyer.
Die Sitzverteilung
und personelle Besetzung hat der Rat durch Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag:
Die Besetzung der
Stellen im Kuratorium des Kindergartens erfolgt durch die Ratsmitglieder ………..