Betreff
Errichtung einer E-Ladesäule mit zwei Ladepunkten; Zustimmung zur außerplanmäßigen Auszahlung
Vorlage
30/0315/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH, Dannenberg (Elbe), hat der Gemeinde Gusborn mit Datum vom 23.06.2021 ein Angebot für die Errichtung einer E-Ladesäule mit zwei Normal-Ladepunkten (je 22 kW) unterbreitet. Als möglicher Standort wurde die gemeindliche Parkfläche OT. Quickborn, Hauptstraße (vor A. Schönemann) angenommen; siehe Planauskunft Anlage I. Die veranschlagten Kosten für die E-Ladestation belaufen sich auf 10.216,89 € und 1.746,03 € für den Netzanschluss.

 

Über das Programm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) können Fördermittel für die Errichtung von Ladeinfrastruktur beantragt werden. Die Förderung beträgt max. 80 %; beachte: Fördersummen sind gedeckelt (je Normal-Ladepunkt max. 4.000 € und für den Netzanschluss max. 10.000 €).
Entsprechende Fördermittel sollen beantragt werden. Sofern der Antrag positiv beschieden wird, soll die Ladesäule errichtet werden

Im Rahmen der Sitzung wird über den möglichen Standort abgestimmt.

Damit möglichst gleich nach Erteilung des Zuwendungsbescheides mit der Maßnahme begonnen werden kann, werden die erforderlichen Mittel außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch HH-Reste im „Landwirtschaftlichen Wegebau“.

 


Beschlussvorschlag:

Für die Errichtung einer E-Ladesäule mit zwei Normal-Ladepunkten werden Fördermittel beantragt. Sofern diesem Förderantrag entsprochen wird, wird die Ladesäule errichtet.