Betreff
Neubau eines Mobilfunkmastens im Suchkreis Kaltenhof; Information und Möglichkeit zur Stellungnahme
Vorlage
30/0311/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die ACON GmbH sucht im Auftrag der Vantage Towers GmbH innerhalb von vier Suchkreisen in der Samtgemeinde Elbtalaue neue Standorte für Mobilfunkanlagen und hat die Samtgemeinde darüber informiert mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 31.08.21. Eine Fristverlängerung bis zum 15.10.21 wurde beantragt.

 

Der Suchkreis Kaltenhof liegt im Bereich der Gemeinden Damnatz,  Gusborn und Langendorf (siehe Anlage I zur Vorlage).

 

Die jeweiligen Gemeinden haben die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Gesucht wird 1 Standort in den jeweiligen Suchkreisen. Von dem Mobilfunkbetreiber priorisiert wird ein Standort in der Mitte des Suchkreises. Die Gemeinde kann aber auch einen anderen Standort innerhalb des Suchkreises vorschlagen und /oder ein gemeindeeigenes Grundstück vorschlagen. Dieser Standort würde dann bevorzugt vom Mobilfunkbetreiber geprüft werden.

 

Wird von der Gemeinde kein Standort vorgeschlagen oder eine gemeindeeigene Fläche zur Verfügung gestellt, prüft der Mobilfunkbetreiber weitere Flächen im privaten Eigentum innerhalb des Suchkreises.

Über diesen Standort werden die Gemeinden informiert und erhalten erneut die Möglichkeit der Stellungnahme.

Dieser Ablauf im Standortsuchverfahren entspricht der Vereinbarung zwischen den Mobilfunkbetreibern und den kommunalen Spitzenverbänden über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze.

 

Es liegen vier Grundstücke im Eigentum der Gemeinde Langendorf im Suchkreis:

1. Gemarkung Kaltenhof, Flur 1, Flurstück 55, Acker; Biosphärenreservat Gebietsteil A, Flora-Fauna-Habitat (FFH) und Vogelschutzgebiet (VSG)

2. Gemarkung Kaltenhof, Flur 1, Flurstück 65; Grünland, Sumpf; Biosphärenreservat Gebietsteil A, Flora-Fauna-Habitat (FFH) und Vogelschutzgebiet (VSG)

3. Gemarkung Quickborn-Damnatz, Flur 3, Flurstück 112/8; Wald; Biosphärenreservat Gebietsteil A, Flora-Fauna-Habitat (FFH) und Vogelschutzgebiet (VSG)

4. Gemarkung Kaltenhof, Flur 1, Flurstück 42; Wald, Biosphärenreservat Gebietsteil C, Flora-Fauna-Habitat (FFH) und Vogelschutzgebiet (VSG)

 

Die Grundstücke sind im Lageplan blau eingefärbt und nummeriert, siehe Anlage II zur Vorlage.

Am ehesten geeignet erscheint aufgrund er naturschutzrechtlichen Bedingungen und der tatsächlichen Nutzung der Flächen, die Fläche 1. Sie ist verpachtet. Der Pachtvertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr.

Es wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die Fläche 1 zur Verfügung zu stellen, da der Standort innerhalb und außerhalb des Suchkreises einen großen Abstand zu jeglicher Bebauung einhalten würde und damit die Strahlenbelastung am geringsten wäre:

Wulfsahl, Kaltenhof: 1 – 1,3 km

Brandleben und Chacherien: 1,6-1,7 km

Kamerun und Quickborn: über 2 km

Ob das Flurstück Nr. 1 trotz VSG und FFH-Gebiet geeignet ist, muss vom Vorhabenträger geprüft werden.

 

Die Gemeinde wird erneut beteiligt, wenn ein konkreter Standortvorschlag seitens des Vorhabenträgers besteht und die Fläche der Gemeinde auf Ihre Eignung hin geprüft worden ist.

 


Beschlussvorschlag:

Das Flurstück 55, Flur 1 in der Gemarkung Kaltenhof wird für die Errichtung eines Mobilfunkmastens zur Verfügung gestellt bzw. einer konkreten Standortprüfung durch die Acon GmbH wird zugestimmt. Eine Nutzungsüberlassung erfolgt erst nach Vorlage von prüffähigen Unterlagen.