Betreff
Bebauungsplan Kuhlenberg Neufassung 77; 1. Änderung; Abwägungsbeschluss gem. §§ 3,4 BauGB; Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorlage
30/0310/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Langendorf hat am 15.02.21 beschlossen, den Bebauungsplan Kuhlenberg Neufassung 77 zu ändern. Mit der Änderung sollte es ermöglicht werden, Garagen und Carports auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zu errichten.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 08.06.-07.07.21 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Avacon AG

-       Biosphärenreservatsverwaltung Nds. Elbtalaue

-       NLWKN

-       Nds. Landesamt für Denkmalpflege

-       Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

-       Bürger aus Braasche

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I zur Vorlage) abgewogen.

 

Aufgrund der Stellungnahmen wurden keine wesentlichen Änderungen vorgenommen.

 

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Kuhlenberg Neufassung 77 – 1. Änderung als Satzung beschlossen werden kann (Anlage II zur Vorlage).

 


Beschlussvorschlag:

a)       Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und beschlossen.

b)      Der Bebauungsplan Kuhlenberg Neufassung 77 – 1. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.