Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Langendorf hat am 15.02.21 beschlossen, den Bebauungsplan Kuhlenberg Neufassung 77 zu ändern. Mit der Änderung sollte es
ermöglicht werden, Garagen und Carports auch außerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche zu errichten.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 08.06.-07.07.21
aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern
öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Avacon AG
- Biosphärenreservatsverwaltung Nds. Elbtalaue
- NLWKN
- Nds. Landesamt für Denkmalpflege
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
- Bürger aus Braasche
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I zur Vorlage) abgewogen.
Aufgrund der
Stellungnahmen wurden keine wesentlichen Änderungen vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Kuhlenberg Neufassung 77 – 1. Änderung als Satzung beschlossen werden kann (Anlage
II zur Vorlage).
Beschlussvorschlag:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und
beschlossen.
b) Der Bebauungsplan Kuhlenberg Neufassung 77 – 1.
Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum
Bebauungsplan beschlossen.