Betreff
Personalstundensatz 2022 für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue
Vorlage
08/0294/2021
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Der
Personalstundensatz für die Arbeiten des Eigenbetriebes ist jährlich zu
berechnen. Grundlage der Stundensatzberechnung sind die geplanten
Gesamtjahresarbeitsstunden, die unter Berücksichtigung tariflicher Änderungen
den geplanten Aufwand decken sollen.
Die Übersicht über
die Jahresarbeitsstunden und die Berechnung des Personalstundensatzes sind der
Vorlage als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Berechnung des
Personalstundensatzes für das Jahr 2022 des Eigenbetriebes Kommunale Dienste
Elbtalaue wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.