Betreff
Personalstundensatz 2022 für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue
Vorlage
08/0294/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Personalstundensatz für die Arbeiten des Eigenbetriebes ist jährlich zu berechnen. Grundlage der Stundensatzberechnung sind die geplanten Gesamtjahresarbeitsstunden, die unter Berücksichtigung tariflicher Änderungen den geplanten Aufwand decken sollen. 

Die Übersicht über die Jahresarbeitsstunden und die Berechnung des Personalstundensatzes sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Die Berechnung des Personalstundensatzes für das Jahr 2022 des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.