Betreff
Antrag auf Verlegung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Teichlosen
Vorlage
30/0291/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag des Eigentümers des Flurstückes 211, Flur 2 der Gemarkung Teichlosen vor, den an der östlichen Grundstücksgrenze entlangführenden Wirtschaftsweg Flurstück 282, Flur 2 der Gemarkung Teichlosen, welcher sich im Eigentum der Gemeinde Jameln befindet, an die westliche Grenze des Flurstückes 211 zu verlegen. Der Antrag sowie ein Lageplan des beantragten Bereiches sind der Vorlage als Anlage I und Anlage II beigefügt.

Der Antragsteller begründet den Antrag damit, dass durch die Verlegung des Weges eine bessere Trennung zwischen seiner Eigentumsfläche (biologisch bewirtschaftet) und der Nebenfläche (Flurstück 212/1 konventionell bewirtschaftet) geschaffen würde. Da er auch die Fläche an der östlichen Seite des jetzigen Wegeverlaufes bewirtschaftet, könnte er des Weiteren die Bewirtschaftung in eine Fläche zusammenfassen.

 

Sämtliche Kosten und die Einholung der notwendigen Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde für die Verlegung sind vom Antragsteller zu übernehmen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:  

Aus rechtlicher Sicht könnte eine Wegeverlegung durchgeführt werden, sie bedarf jedoch der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Im Fall einer positiven Entscheidung ist mit dem Antragsteller eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen, in der die Verlegungskosten, die Haftung, die Unterhaltung, die Laufzeit und die Rückabwicklung zu regeln ist.

 

 


Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung