Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag des Eigentümers des
Flurstückes 211, Flur 2 der Gemarkung Teichlosen vor, den an der östlichen
Grundstücksgrenze entlangführenden Wirtschaftsweg Flurstück 282, Flur 2 der
Gemarkung Teichlosen, welcher sich im Eigentum der Gemeinde Jameln befindet, an
die westliche Grenze des Flurstückes 211 zu verlegen. Der Antrag sowie ein
Lageplan des beantragten Bereiches sind der Vorlage als Anlage I und Anlage II
beigefügt.
Der Antragsteller begründet den Antrag
damit, dass durch die Verlegung des Weges eine bessere Trennung zwischen seiner
Eigentumsfläche (biologisch bewirtschaftet) und der Nebenfläche (Flurstück
212/1 konventionell bewirtschaftet) geschaffen würde. Da er auch die Fläche an
der östlichen Seite des jetzigen Wegeverlaufes bewirtschaftet, könnte er des
Weiteren die Bewirtschaftung in eine Fläche zusammenfassen.
Sämtliche Kosten
und die Einholung der notwendigen Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde
für die Verlegung sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Aus rechtlicher
Sicht könnte eine Wegeverlegung durchgeführt werden, sie bedarf jedoch der
Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Im
Fall einer positiven Entscheidung ist mit dem Antragsteller eine entsprechende
Vereinbarung abzuschließen, in der die Verlegungskosten, die Haftung, die
Unterhaltung, die Laufzeit und die Rückabwicklung zu regeln ist.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung