Betreff
Neubau eines Mobilfunkmastens im Suchkreis Seybruch und Kaltenhof; Information und Möglichkeit zur Stellungnahme
Vorlage
30/0290/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die ACON GmbH sucht im Auftrag der Vantage Towers GmbH innerhalb von vier Suchkreisen in der Samtgemeinde Elbtalaue neue Standorte für Mobilfunkanlagen und hat die Samtgemeinde darüber informiert mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 31.08.21. Eine Fristverlängerung bis zum 15.10.21 wurde beantragt.

 

Der Suchkreis Seybruch liegt im Bereich der Gemeinde Gusborn sowie der Stadt Dannenberg.

Der Suchkreis Kaltenhof liegt im Bereich der Gemeinde Gusborn, Damnatz und Langendorf.

(siehe Anlage I zur Vorlage).

 

Die jeweiligen Gemeinden haben die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Gesucht wird 1 Standort in den jeweiligen Suchkreisen. Von dem Mobilfunkbetreiber priorisiert wird ein Standort in der Mitte des Suchkreises. Die Gemeinde kann aber auch einen anderen Standort innerhalb des Suchkreises vorschlagen und /oder ein gemeindeeigenes Grundstück vorschlagen. Dieser Standort würde dann bevorzugt vom Mobilfunkbetreiber geprüft werden

 

Wird von der Gemeinde kein Standort vorgeschlagen oder eine gemeindeeigene Fläche zur Verfügung gestellt, prüft der Mobilfunkbetreiber weitere Flächen im privaten Eigentum innerhalb des Suchkreises.

Über diesen Standort werden die Gemeinden informiert und erhalten erneut die Möglichkeit der Stellungnahme.

Dieser Ablauf im Standortsuchverfahren entspricht der Vereinbarung zwischen den Mobilfunkbetreibern und den kommunalen Spitzenverbänden über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze.

 

Im Suchkreis Seybruch liegen insb. folgende Flächen im Eigentum der Gemeinde:

  1. Gemarkung Quickborn, Flur 28, Flurstück 42/2: Ackerfläche, Biosphärenreservat Gebietsteil A, nicht geeignet aufgrund der Nähe zur B191 (Anbauverbot)
  2. Gemarkung Quickborn, Flur 28, Flurstück 44, 45, 47, 48, Brache, Grünland; Biosphärenreservat Gebietsteil C, Vogelschutzgebiet (VSG) und Flora-Fauna-Habitat Gebiet (FFH); Flurstück 45 und 47 sind derzeit verpachtet
  3. Gemarkung Quickborn, Flur 26, Flurstück 17/2, Gehölz, Grünland, Biosphärenreservat Gebietsteil C, VSG und FFH, derzeit verpachtet
  4. Gemarkung Quickborn, Flur 27, Flurstück 26, Gehölz, Biosphärenreservat Gebietsteil A, VSG und FFH

 

Im Suchkreis Kaltenhof liegen folgende Grundstücke:

  1. Gemarkung Quickborn, Flur 23, Flurstück 4 und 67, Gehölz, Grünland, Biosphärenreservat Gebietsteil A, VSG und FFH, nicht geeignet aufgrund der Nähe zur B191 (Anbauverbot)
  2. Gemarkung Quickborn, Flur 22, Flurstück 6, Gehölz, Biosphärenreservat Gebietsteil A
  3. Gemarkung Quickborn, Flur 21, Flurstück 3, Gehölz, teilweise Biosphärenreservat Gebietsteil A/C, teilweise FFH/VSG

 

Die Grundstücke sind in der Anlage II zur Vorlage orange eingefärbt und nummeriert. Auf Seite 2 der Vorlage wurden die Naturschutzdaten hinterlegt. Die Flächen sind entweder aufgrund der Nähe zur Siedlungsflächen, zur B 191 (Anbauverbot), aufgrund der Lage im Gebietsteil C, Im VSG und oder FFH-Gebiet oder aufgrund der Gehölzstruktur aus Sicht der Verwaltung nicht geeignet.

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, eine Stellungnahme abzugeben mit der Bitte, einen Standort im Suchkreis mit möglichst großer Entfernung zu jeglicher Bebauung zu suchen. Eine kommunale Fläche wird nicht zur Verfügung gestellt.

 

Die Gemeinde wird erneut beteiligt, wenn ein konkreter Standortvorschlag besteht.

 


Beschlussvorschlag:

Die Anfrage der Vantage Towers GmbH wird zur Kenntnis genommen. Es wird eine Stellungnahme entsprechend der Vorlage abgegeben.

Es werden keine Flächen im Eigentum der Gemeinde Gusborn zur Verfügung gestellt.