Betreff
Neubau eines Mobilfunkmasten im Suchkreis Seybruch; Information und Möglichkeit zur Stellungnahme
Vorlage
30/0289/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die ACON GmbH sucht im Auftrag der Vantage Towers GmbH innerhalb von vier Suchkreisen in der Samtgemeinde Elbtalaue neue Standorte für Mobilfunkanlagen und hat die Samtgemeinde darüber informiert mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 31.08.21. Eine Fristverlängerung bis zum 15.10.21 wurde beantragt.

 

Der Suchkreis Seybruch liegt im Bereich der Gemeinde Gusborn sowie der Stadt Dannenberg (siehe Anlage I zur Vorlage).

 

Die jeweiligen Gemeinden haben die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Gesucht wird 1 Standort in den jeweiligen Suchkreisen. Von dem Mobilfunkbetreiber priorisiert wird ein Standort in der Mitte des Suchkreises. Die Gemeinde kann aber auch einen anderen Standort innerhalb des Suchkreises vorschlagen und /oder ein gemeindeeigenes Grundstück vorschlagen. Dieser Standort würde dann bevorzugt vom Mobilfunkbetreiber geprüft werden.

 

Wird von der Gemeinde kein Standort vorgeschlagen oder eine gemeindeeigene Fläche zur Verfügung gestellt, prüft der Mobilfunkbetreiber weitere Flächen im privaten Eigentum innerhalb des Suchkreises.

Über diesen Standort werden die Gemeinden informiert und erhalten erneut die Möglichkeit der Stellungnahme.

Dieser Ablauf im Standortsuchverfahren entspricht der Vereinbarung zwischen den Mobilfunkbetreibern und den kommunalen Spitzenverbänden über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze.

 

Es gibt lediglich ein gemeindeeigenes Grundstück im Suchkreis Seybruch, und zwar eine Ackerfläche Am Waldrand in der Gemarkung Splietau, Flur 27, Flurstück 1, etwa 400m östlich von Splietau, siehe Anlage II zur Vorlage). Die Fläche ist nicht verpachtet oder wird in sonstiger Weise genutzt. Ob der Standort geeignet ist, müsste von der Acon GmbH geprüft werden.

 

Ein Standort in der Mitte des Suchkreises wäre nicht nur für den Mobilfunkbetreiber vorzugswürdig, sondern auch aus Sicht der Verwaltung, da hier die Strahlenbelastung schutzwürdiger Wohnbebauung am geringsten wäre. Hier wäre ein Abstand von jeglicher Bebauung im Besten Fall von ca. 850m möglich. Allerdings bestehen hier ggfs. naturschutzrechtliche Einschränkungen durch die Lage im Biosphärenreservat Gebietsteil B und C, sowie Vogelschutzgebiete und Flora-Fauna-Habitat-Gebiete.

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, zunächst keine Flächen zur Verfügung zu stellen und eine Stellungnahme abzugeben mit der Bitte, einen Standort im Suchkreis mit möglichst großer Entfernung zu jeglicher Bebauung zu suchen.

Die Stadt wird erneut beteiligt, wenn ein konkreter Standortvorschlag besteht. Bei Bedarf kann dann das o.g. Grundstück in die Prüfung einbezogen werden.

 


Beschlussvorschlag:

Die Anfrage der Acon GmbH wird zur Kenntnis genommen. Es wird eine Stellungnahme entsprechend der Vorlage abgegeben.

 

a)       Es werden zunächst keine Flächen im Eigentum der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Verfügung gestellt.

 

b)      Das Flurstück 1, Flur 27 in der Gemarkung Splietau wird für die Errichtung eines Mobilfunkmastens zur Verfügung gestellt bzw. einer konkreten Standortprüfung durch die Acon GmbH wird zugestimmt. Eine Nutzungsüberlassung erfolgt erst nach Vorlage von prüffähigen Unterlagen.