Betreff
Herstellung von Lichtraumprofilen an Bäumen, Sträuchern und Hecken
Vorlage
30/0287/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Ratssitzung der Gemeinde Jameln am 15.07.2021 wurde innerhalb des Rates vereinbart für die nächste Sitzung einen Tagesordnungspunkt zum Thema „Rückschnitte an Bäumen, Sträuchern und Hecken“ anzulegen. Innerhalb des Tagesordnungspunktes soll festgelegt werden, wie künftig die notwendigen Rückschnittmaßnahmen an Bäumen, Sträuchern und Hecken durchgeführt werden sollen, um die notwendige Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dabei sind die Maße von 4,50 m in der Höhe und 1 m Abstand zum Fahrbahnrand einzuhalten.

Rechtsgrundlage hierfür ist § 823 Abs. 1 BGB. Demnach ist derjenige zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt. Auf dieser Grundlage hat die Gemeinde dafür Sorge zu tragen, dass von ihren Straßeneinrichtungen (Bäume, Sträucher und Hecken) keine Gefahr für einen Dritten ausgehen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung