Sachverhalt:
In der Ratssitzung der Gemeinde Jameln am 15.07.2021 wurde
innerhalb des Rates vereinbart für die nächste Sitzung einen Tagesordnungspunkt
zum Thema „Rückschnitte an Bäumen, Sträuchern und Hecken“ anzulegen. Innerhalb
des Tagesordnungspunktes soll festgelegt werden, wie künftig die notwendigen
Rückschnittmaßnahmen an Bäumen, Sträuchern und Hecken durchgeführt werden
sollen, um die notwendige Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dabei sind die
Maße von 4,50 m in der Höhe und 1 m Abstand zum Fahrbahnrand einzuhalten.
Rechtsgrundlage hierfür ist § 823 Abs. 1 BGB. Demnach ist
derjenige zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der vorsätzlich oder fahrlässig
das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder
sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt. Auf dieser Grundlage hat
die Gemeinde dafür Sorge zu tragen, dass von ihren Straßeneinrichtungen (Bäume,
Sträucher und Hecken) keine Gefahr für einen Dritten ausgehen.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung