Betreff
Nebenstedt Ost; Umweltbonussystem
Vorlage
30/0286/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 18.05.21 beschlossen, dass für die Förderung von energetischen Umsetzungen ein Umweltbonussystem erarbeitet wird. Modalitäten und Kriterien sollen festgelegt werden.

 

Modalitäten:

Folgende Modalitäten werden vorgeschlagen:

-       Geplante bauliche Maßnahmen müssen bereits aus dem Bauantrag hervor gehen (z.B. Bauweise, Baustoffe, Energieeffizienzklasse, Dachbegrünung (Statik)

-       Einsatzbereite Installation bzw. Fertigstellung der Maßnahme innerhalb 1 Jahres nach Bezugsfertigkeit des Wohnhauses

-       Der Vollzugsmitteilung innerhalb von 14 Tagen an die Stadt Dannenberg (Elbe) muss eine Bescheinigung des Architekten oder Entwurfsverfassers über die erfolgten Maßnahmen beigefügt werden

-       Entwicklungspflege für die Maßnahmen zur Klimaanpassung für mindestens 5 Jahre muss zugesichert werden. Rückforderung möglich, wenn die Maßnahme nicht für mindestens 5 Jahre bestehen bleibt.

 

Kriterien:

Aus der Anlage I der Vorlage sind mögliche Kriterien des Umweltbonussystem zusammengestellt.

Insbesondere die konkreten (technischen) Voraussetzungen zur Erreichung der Ziele bedürfen noch einer Konkretisierung.

Eine Förderung für gesetzlich verpflichtenden Maßnahmen soll ausgeschlossen sein.

Maximale Fördersumme soll 200% des zuvor eingezahlten Ökobeitrages nicht überschreiten. Somit verbleibt eine Auswahlmöglichkeit. Es müssen nicht sämtliche Kriterien erfüllt werden, um den vollen Bonus zu erhalten.

 

Viele der Einzelmaßnahmen werden über verschiedenste Programme, insbesondere vom Bund und vom Land Niedersachsen bereits (teilweise) gefördert.

Es wird daher vorgeschlagen, dass Umweltbonussystem nicht zur Förderung von Einzelmaßnahmen zu nutzen, sondern das Umweltbonussystem so auszugestalten, dass es Kriterien für eine Art Kaufpreisrabatt darstellen kann.

 

Ein Beschluss über das Umweltbonussystem ist aus folgenden Gründen zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich.

-       Das Umweltbonussystem steht in vielfachen Wechselwirkungen zu den Festsetzungen im noch zu erarbeitenden Bebauungsplan. Festsetzungen, die bereits im Bebauungsplan berücksichtigt werden, können nicht zusätzlich gefördert werden. Maßnahmen, die gefördert werden sollen, müssen im Bebauungsplan auch zulässig sein.

-       Eine Preisfindung ist noch nicht möglich, da wesentliche Erschließungskosten noch nicht konkret beziffert werden können und die Finanzierung noch nicht gesichert ist.

-       Ein wesentliches Kriterium im Umweltbonussystem soll der Anschluss an das kalte Nahwärmenetz der EVE darstellen. Die konkreten Planungen zum Nahwärmenetz sollten vor Beschluss über das Umweltbonussystem feststehen. Vor Beginn der Planungsphase muss noch ein Gestattungsvertrag geschlossen werden, der sich noch in der Abstimmung befindet.

 

Die Erarbeitung des Umweltbonussystems steht somit unter dem Vorbehalt finanzieller und rechtlicher, insbesondere beihilfe- und bauplanungsrechtlicher Voraussetzungen.

 

Die dargestellten Modalitäten und Kriterien stellen somit einen Zwischenstand dar, der weiter parallel zum Bebauungsplan konkretisiert werden muss.

 


Beschlussvorschlag:

Das Eckpunktepapier zum Umweltbonussystem Nebenstedt Ost wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, das Umweltbonussystem parallel zur Bauleitplanung weiter auszuarbeiten.