Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 18.05.21 beschlossen, dass für die
Förderung von energetischen Umsetzungen ein Umweltbonussystem erarbeitet wird.
Modalitäten und Kriterien sollen festgelegt werden.
Modalitäten:
Folgende
Modalitäten werden vorgeschlagen:
- Geplante bauliche Maßnahmen müssen bereits
aus dem Bauantrag hervor gehen (z.B. Bauweise, Baustoffe,
Energieeffizienzklasse, Dachbegrünung (Statik)
- Einsatzbereite Installation bzw.
Fertigstellung der Maßnahme innerhalb 1 Jahres nach Bezugsfertigkeit des
Wohnhauses
- Der Vollzugsmitteilung innerhalb von 14
Tagen an die Stadt Dannenberg (Elbe) muss eine Bescheinigung des Architekten
oder Entwurfsverfassers über die erfolgten Maßnahmen beigefügt werden
- Entwicklungspflege für die Maßnahmen zur
Klimaanpassung für mindestens 5 Jahre muss zugesichert werden. Rückforderung
möglich, wenn die Maßnahme nicht für mindestens 5 Jahre bestehen bleibt.
Kriterien:
Aus der Anlage I
der Vorlage sind mögliche Kriterien des Umweltbonussystem zusammengestellt.
Insbesondere die
konkreten (technischen) Voraussetzungen zur Erreichung der Ziele bedürfen noch
einer Konkretisierung.
Eine Förderung für
gesetzlich verpflichtenden Maßnahmen soll ausgeschlossen sein.
Maximale
Fördersumme soll 200% des zuvor eingezahlten Ökobeitrages nicht überschreiten.
Somit verbleibt eine Auswahlmöglichkeit. Es müssen nicht sämtliche Kriterien
erfüllt werden, um den vollen Bonus zu erhalten.
Viele der
Einzelmaßnahmen werden über verschiedenste Programme, insbesondere vom Bund und
vom Land Niedersachsen bereits (teilweise) gefördert.
Es wird daher
vorgeschlagen, dass Umweltbonussystem nicht zur Förderung von Einzelmaßnahmen
zu nutzen, sondern das Umweltbonussystem so auszugestalten, dass es Kriterien
für eine Art Kaufpreisrabatt darstellen kann.
Ein Beschluss über
das Umweltbonussystem ist aus folgenden Gründen zu diesem Zeitpunkt noch nicht
möglich.
- Das Umweltbonussystem steht in vielfachen
Wechselwirkungen zu den Festsetzungen im noch zu erarbeitenden Bebauungsplan.
Festsetzungen, die bereits im Bebauungsplan berücksichtigt werden, können nicht
zusätzlich gefördert werden. Maßnahmen, die gefördert werden sollen, müssen im
Bebauungsplan auch zulässig sein.
- Eine Preisfindung ist noch nicht möglich, da
wesentliche Erschließungskosten noch nicht konkret beziffert werden können und
die Finanzierung noch nicht gesichert ist.
- Ein wesentliches Kriterium im
Umweltbonussystem soll der Anschluss an das kalte Nahwärmenetz der EVE
darstellen. Die konkreten Planungen zum Nahwärmenetz sollten vor Beschluss über
das Umweltbonussystem feststehen. Vor Beginn der Planungsphase muss noch ein
Gestattungsvertrag geschlossen werden, der sich noch in der Abstimmung
befindet.
Die Erarbeitung des
Umweltbonussystems steht somit unter dem Vorbehalt finanzieller und
rechtlicher, insbesondere beihilfe- und bauplanungsrechtlicher Voraussetzungen.
Die dargestellten
Modalitäten und Kriterien stellen somit einen Zwischenstand dar, der weiter
parallel zum Bebauungsplan konkretisiert werden muss.
Beschlussvorschlag:
Das Eckpunktepapier
zum Umweltbonussystem Nebenstedt Ost wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung
wird gebeten, das Umweltbonussystem parallel zur Bauleitplanung weiter
auszuarbeiten.