Sachverhalt:
Die
Firma Ostheide-Elbe-Bahn-Infrastruktur GmbH hat die stillgelegte Strecke Nr.
1963 Uelzen-Dannenberg von der DB Netz AG gekauft.
Zu
Abwicklung des Kaufvertrages ist es notwendig, dass die Samtgemeinde Elbtalaue
als Straßenbaulastträgerin der
Gemeindeverbindungsstraße Ka 7 (B
191/Gamehlen) bestehend aus den Flurstücken 15/93 und 15/90 Flur 3 der
Gemarkung Thunpadel, die Zustimmung darüber erteilt, dass die DB Netz AG von
allen kreuzungsrechtlichen Verpflichtungen im Kreuzungsbereich der Ka 7 mit
sofortiger Wirkung freigestellt wird, die Firma
Ostheide-Elbe-Bahn-Infrastruktur GmbH hat ihrerseits erklärt, die Kreuzungslast
ohne zeitliche Unterbrechung zu übernehmen.
Beschlussvorschlag:
Die DB
Netz AG wird von allen kreuzungsrechtlichen Verpflichtungen im Verlauf der
Gemeindeverbindungsstraße Ka 7 (B 191 /
Gamehlen) mit sofortiger Wirkung freigestellt, unter der Voraussetzung, dass
die Firma Ostheide-Elbe-Bahn-Infrastruktur GmbH, die Kreuzungslast ohne
zeitliche Unterbrechung übernimmt.