Betreff
Errichtung eines beleuchteten Fußgängerüberweges in der Ortslage Metzingen
Vorlage
30/0282/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Gemeinde Göhrde hat am 15.07.2020 einen Antrag auf die Erteilung einer verkehrsbehördlichen Anordnung zur Errichtung einer Bedarfsampel mit Fußgängerüberweg (FGÜ), über die Bundesstraße B 216, im Ort Metzingen, an den Landkreis Lüchow-Dannenberg als zuständige Verkehrsbehörde gestellt.

Dieser Antrag wurde seitens des zuständigen Straßenbaulastträgers, der Niedersächsischen Behörde für Straßenbau und Verkehr wegen des nicht Vorhandenseins der notwendigen Voraussetzungen (Anzahl der querenden Personen, Verkehrsaufkommen etc.) abgelehnt.

Allerdings hat die Niedersächsischen Behörde für Straßenbau und Verkehr in Aussicht gestellt, dass sie einem Antrag zur Errichtung eines beleuchteten Fußgängerüberweges (ohne Bedarfsampel) an der beantragten Stelle zustimmen würde, sofern die Gemeinde alle voraussichtlich anfallenden Kosten selbst trägt.

Die ungefähren Kosten für die Errichtung eines FGÜ betragen ca. 9.000,- Euro

Dieser Betrag setzt sich wie Folgt zusammen:

1.  Baumaßnahme

 

    

 

     Fundamente 2x

3000,- €

     Ggf. Erdarbeiten

 

 

 

2. Verkehrsanlagen/ Zeichen

 

 

 

    Markierungen (Zeichen 293)

800,- €

    Beschilderung 4 x (Zeichen 350)

200,- €

    Beleuchtung 2 x (Zeichen 350)

5000,- €

    Peitschenmasten und Ankerkorb 2x

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung