Sachverhalt:
Die Gemeinde Göhrde hat am 15.07.2020 einen
Antrag auf die Erteilung einer verkehrsbehördlichen Anordnung zur Errichtung
einer Bedarfsampel mit Fußgängerüberweg (FGÜ), über die Bundesstraße B 216, im
Ort Metzingen, an den Landkreis Lüchow-Dannenberg als zuständige
Verkehrsbehörde gestellt.
Dieser Antrag wurde seitens des zuständigen
Straßenbaulastträgers, der Niedersächsischen Behörde für Straßenbau und Verkehr
wegen des nicht Vorhandenseins der notwendigen Voraussetzungen (Anzahl der
querenden Personen, Verkehrsaufkommen etc.) abgelehnt.
Allerdings hat die Niedersächsischen
Behörde für Straßenbau und Verkehr in Aussicht gestellt, dass sie einem Antrag
zur Errichtung eines beleuchteten Fußgängerüberweges (ohne Bedarfsampel) an der
beantragten Stelle zustimmen würde, sofern die Gemeinde alle voraussichtlich
anfallenden Kosten selbst trägt.
Die ungefähren Kosten für die Errichtung
eines FGÜ betragen ca. 9.000,- Euro
Dieser Betrag setzt sich wie Folgt
zusammen:
1.
Baumaßnahme |
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Fundamente 2x |
3000,- € |
Ggf. Erdarbeiten |
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2. Verkehrsanlagen/ Zeichen |
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Markierungen (Zeichen 293) |
800,- € |
Beschilderung 4 x (Zeichen 350) |
200,- € |
Beleuchtung 2 x (Zeichen 350) |
5000,- € |
Peitschenmasten und Ankerkorb 2x |
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Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung