Betreff
Bauantrag für Nutzungsänderung der Kindertagesstätte Karwitz
Vorlage
31/0274/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat mit Datum vom 18.02.2021 den DRK die Kündigung des Betriebsführungsvertrages für die Kindertagesstätte Karwitz ausgesprochen. Die Kündigung erfolgte zum 31.07.2022. Begründet und erläutert wurden diese durch jährliche Betriebskostendefizite, gesetzliche Vorgaben, wie ein erforderlicher Umnutzungsantrag für die Weiterführung des Kita-Betriebes (brandschutz- u. sicherheitstechnische Maßnahmen) und vorhalten bedarfsgerechter Öffnungszeiten zur Betreuung.

 

 

Bauantrag- Nutzungsänderung

 

Auf Grund des Baugenehmigungsverfahren „Nutzungs-/Änderung Schule zum Dorfgemeinschaftshaus und Errichtung eines Anbaues um 14 Stellplätze, wurde festgestellt, dass es für die bereits vorhandene Kindertagesstätte in dem Gebäude keine Baugenehmigung vorliegt. Es wurde vom LK Lüchow-Dannenberg empfohlen, den Bauantrag um die Nutzungsänderung zur Kindertagessstätte zu erweitern. Eine Erweiterung war laut Planung nicht möglich, da die bewilligte Förderung IEK (Lebendige Zentren) nur für den Umbau des Dorfgemeinschaftshauses erfolgt ist.

 

Mit dem Anschreiben vom 29.06.2021 Landkreis Lüchow-Dannenberg (Bauordnung) kam die Anfrage, wann die Gemeinde Karwitz einen Bauantrages einreicht und ab wann mit der Einreichung der Unterlage zu rechnen ist.

 

Hierzu wurde von der Samtgemeinde im Auftrag des BGM Horst Harms am 26.07.2021 an den Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert, dass in der Gemeinderatssitzung am 24.08.2021 über die Antragstellung einer Nutzungsänderung, die für die Weiterführung der Kindertagesstätte zwingend erforderlich ist, beraten wird. Spricht sich der Rat für die Erhaltung der Kindertagesstätte aus, kann umgehend der erforderliche Bauantrag eingereicht werden.

 

Im Schreiben vom 26.07.2021 Landkreis Lüchow-Dannenberg (Bauordnung)

Maßnahme – Errichtung einer Kindertagesstätte - heißt es: 

Auf Grund Ihrer Mitteilung vom 26.07.2021, dass in der Gemeinderatssitzung am 24.08.2021 über den Fortbestand der Kindertagesstätte entschieden wird, setze ich das eingeleitete ordnungsbehördliche Verfahren bis zum 30.09.2021 außer Vollzug. Sollte die Kindertagesstätte weiterhin bestehen bleiben, gehe ich davon aus, dass der erforderliche Bauantrag bis zum vorgenannten Termin bei mit vorliegt.

 

Die Erstellung der entsprechenden Vorlagen für den Bauantrag – Nutzungsänderung Kita, soll das Ingenieurbüro für Baustatik und Bauplanung Morgenstern und Struck aus Dannenberg (Elbe) durchführen. Herr Morgenstern ist bereits fachlich mit Planung und Sanierung des Gebäudes Alte Schule zum Dorfgemeinschaftshaus Karwitz betraut. Für diese derzeit baulichen Änderungen liegt eine Baugenehmigung vor.

 

 

Kita- Betriebserlaubnis

 

Mit Datum vom 20.07.2021 informierte Frau Gwiasda (LK Jugend-Familie-Bildung), dass in der Sitzung am 19.07.2021 der Kreistag den Kita-Bedarfsplan 2021-2027 beschlossen hat. Die Schließung der Außenstelle in Karwitz wurde hier jedoch konkret herausgenommen. Der Kita- Bedarfsplan wird nun dahingehend anpasst und abschließend versendet.  

                                                                                                                                                                           In Little Bird (Online-Anmeldeverfahren für Kitaplatz) ist der Betrieb nun zunächst wieder auf unbestimmte Zeit aktiviert worden. Eltern können sich damit auch über den 31.07.2022 hinaus regulär anmelden.

 

In diesem Zusammenhang teilte Frau Fricke (Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover, Fachdienst Lüneburg) Frau D. Schulz (LK Fachdienst 51) mit, dass Sie den Betrieb bis zum Ende des nächsten Kita-Jahres (31.07.2022) weiter dulde. Voraussetzung hierfür sei es, dass eine entsprechende Nutzungsänderung durch die Gemeinde beantragt wird, die Nutzung als Kita baurechtlich genehmigt wird und ein tragfähiges Konzept vorliegt.

 

Die Gemeinde Karwitz als Eigentümerin des Gebäudes muss umgehend ab den 24.08.2021 aktiv werden um eine drohende kurzfristige Schließung abzuwenden.  


Beschlussvorschlag:

a) Der erforderliche Bauantrag für die Nutzungsänderung der Kindertagesstätte Karwitz wird beim Landkreis     Lüchow-Danneberg gestellt.

 

b) Das Ingenieurbüro für Baustatik und Bauplanung Morgenstern und Struck aus Dannenberg (Elbe) wird mit der Genehmigungsplanung für die Leistungsphasen 1-4 und dem Brandschutznachweis mit der Summe von 4.879,00 € (Brutto) beauftragt.