Sachverhalt:
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat mit Datum vom 18.02.2021 den DRK die
Kündigung des Betriebsführungsvertrages für die Kindertagesstätte Karwitz
ausgesprochen. Die Kündigung erfolgte zum 31.07.2022. Begründet und erläutert
wurden diese durch jährliche Betriebskostendefizite, gesetzliche Vorgaben, wie
ein erforderlicher Umnutzungsantrag für die Weiterführung des Kita-Betriebes
(brandschutz- u. sicherheitstechnische Maßnahmen) und vorhalten
bedarfsgerechter Öffnungszeiten zur Betreuung.
Bauantrag- Nutzungsänderung
Auf Grund des
Baugenehmigungsverfahren „Nutzungs-/Änderung Schule zum Dorfgemeinschaftshaus
und Errichtung eines Anbaues um 14 Stellplätze, wurde festgestellt, dass es für
die bereits vorhandene Kindertagesstätte in dem Gebäude keine Baugenehmigung
vorliegt. Es wurde vom LK Lüchow-Dannenberg empfohlen, den Bauantrag um die
Nutzungsänderung zur Kindertagessstätte zu erweitern. Eine Erweiterung war laut
Planung nicht möglich, da die bewilligte Förderung IEK (Lebendige Zentren) nur
für den Umbau des Dorfgemeinschaftshauses erfolgt ist.
Mit dem Anschreiben
vom 29.06.2021 Landkreis Lüchow-Dannenberg (Bauordnung) kam die Anfrage, wann
die Gemeinde Karwitz einen Bauantrages einreicht und ab wann mit der
Einreichung der Unterlage zu rechnen ist.
Hierzu wurde von der Samtgemeinde im Auftrag des BGM Horst Harms am
26.07.2021 an den Landkreis Lüchow-Dannenberg informiert, dass in der
Gemeinderatssitzung am 24.08.2021 über die Antragstellung einer
Nutzungsänderung, die für die Weiterführung der Kindertagesstätte zwingend
erforderlich ist, beraten wird. Spricht sich der Rat für die Erhaltung der
Kindertagesstätte aus, kann umgehend der erforderliche Bauantrag eingereicht
werden.
Im Schreiben vom
26.07.2021 Landkreis Lüchow-Dannenberg (Bauordnung)
Maßnahme –
Errichtung einer Kindertagesstätte - heißt es:
Auf Grund Ihrer Mitteilung vom 26.07.2021, dass in der
Gemeinderatssitzung am 24.08.2021 über den Fortbestand der Kindertagesstätte
entschieden wird, setze ich das eingeleitete ordnungsbehördliche Verfahren bis
zum 30.09.2021 außer Vollzug. Sollte die Kindertagesstätte weiterhin bestehen
bleiben, gehe ich davon aus, dass der erforderliche Bauantrag bis zum
vorgenannten Termin bei mit vorliegt.
Die Erstellung der entsprechenden Vorlagen für den Bauantrag –
Nutzungsänderung Kita, soll das Ingenieurbüro für Baustatik und Bauplanung
Morgenstern und Struck aus Dannenberg (Elbe) durchführen. Herr Morgenstern ist
bereits fachlich mit Planung und Sanierung des Gebäudes Alte Schule zum
Dorfgemeinschaftshaus Karwitz betraut. Für diese derzeit baulichen Änderungen
liegt eine Baugenehmigung vor.
Kita- Betriebserlaubnis
Mit Datum vom 20.07.2021 informierte Frau Gwiasda (LK
Jugend-Familie-Bildung), dass in der Sitzung am 19.07.2021 der Kreistag den Kita-Bedarfsplan
2021-2027 beschlossen hat. Die Schließung der Außenstelle in Karwitz wurde hier
jedoch konkret herausgenommen. Der Kita- Bedarfsplan wird nun dahingehend
anpasst und abschließend versendet.
In Little Bird (Online-Anmeldeverfahren
für Kitaplatz) ist der Betrieb nun zunächst wieder auf unbestimmte Zeit
aktiviert worden. Eltern können sich damit auch über den 31.07.2022 hinaus
regulär anmelden.
In diesem Zusammenhang teilte Frau Fricke (Regionales Landesamt für
Schule und Bildung Hannover, Fachdienst Lüneburg) Frau D. Schulz (LK Fachdienst
51) mit, dass Sie den Betrieb bis zum Ende des nächsten Kita-Jahres
(31.07.2022) weiter dulde. Voraussetzung hierfür sei es, dass eine
entsprechende Nutzungsänderung durch die Gemeinde beantragt wird, die Nutzung
als Kita baurechtlich genehmigt wird und ein tragfähiges Konzept vorliegt.
Die Gemeinde Karwitz als Eigentümerin des Gebäudes muss umgehend ab den 24.08.2021 aktiv werden um eine drohende kurzfristige Schließung abzuwenden.
Beschlussvorschlag:
a) Der erforderliche Bauantrag für die Nutzungsänderung der
Kindertagesstätte Karwitz wird beim Landkreis Lüchow-Danneberg gestellt.
b) Das Ingenieurbüro für Baustatik und Bauplanung Morgenstern und Struck
aus Dannenberg (Elbe) wird mit der Genehmigungsplanung für die Leistungsphasen
1-4 und dem Brandschutznachweis mit der Summe von 4.879,00 € (Brutto)
beauftragt.