Betreff
Gaskonzessionsverfahren - Vergabe Mandat für rechtliche Unterstützung im Konzessionsverfahren
Vorlage
20/0261/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Gemeinde Gusborn läuft der Gaskonzessionsvertrag für das Gemeindegebiet am 21.02.2024 aus. Ein Konzessionsverfahren beginnt frühestens 3 Jahre vor Ablauf und damit im Jahre 2021.

Neben der Gemeinde Gusborn beginnen in den Gemeinden Jameln, Langendorf und Neu Darchau in den Jahren 2021 und 2022 Gaskonzessionsverfahren.

Bei dem Verfahren handelt es sich um ein rechtlich kompliziertes Verfahren bei dem viele Entscheidungen genauestens beachtet werden müssen. Durch die vergangenen Verfahren der Gemeinden Damnatz, Karwitz, Zernien und auch der Stadt Dannenberg (Elbe) wurden wir hier rechtlich durch die Kanzlei Boos, Hummel und Wegerich (BH&W) aus Berlin begleitet, so dass die Verfahren bis dato (Stadt Dannenberg ist noch nicht abgeschlossen) ohne Komplikationen abgeschlossen werden konnten.

 

Auch in den anstehenden Verfahren halte ich eine entsprechende rechtliche Unterstützung für unabdingbar. Mit dem Ziel, die anfallenden Kosten auf mehrere Konzessionsverfahren/Gemeinden aufteilen zu können, wurde in vorheriger Abstimmung mit den Bürgermeistern 4 Kanzleien angeschrieben und Angebote eingeholt. Von zwei Kanzleien wurden Angebote hereingereicht und zwei haben schriftlich bzw. fernmündlich mitgeteilt, keine Angebote abzugeben.

 

Unter Berücksichtigung, dass sich mind. 2 Interessenten um die Konzession für das Gasnetz bewerben, hat sich das Angebot der Kanzlei Boss Hummel und Wegerich mit Kosten von ca. 18.600 EUR/netto als das günstigere Angebot herausgestellt. Auch der Stundensatz der Kanzlei BH&W ist mit 200 EUR/netto der günstigere.

 

Eine gerechte Aufteilung, sofern alle Gemeinden der gemeinsamen rechtlichen Begleitung des Verfahrens durch die Kanzlei BH&W zustimmen, würde auf Grundlage der erwirtschafteten Konzessionsentgelte 2019 bzw. 2020 (soweit abgerechnet) erfolgen und sich wie folgt darstellen:

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Gusborn stimmt, vorbehaltlich der Zustimmung aller betroffenen Gemeinden, einer gemeinsamen rechtlichen Verfahrensbegleitung in den Gaskonzessionsverfahren mit der Kanzlei Boss Hummel & Wegerich zu.