Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Karwitz hat in seiner Sitzung am 09.022021 beschlossen, dass die
Planungen für den Abbruch der Gewölbebrücke und den Durchlass DN 1000 durch das
Ingenieurbüro v. d. Ohe aus Uelzen geplant werden soll.
Zwischenzeitlich
wurde durch die Verwaltung eine Anfrage bei der unteren Wasserbehörde auf
Zulässigkeit eines Rohrsystems gestellt.
Allerdings sieht
die untere Wasserbehörde ein Rohrsystem aus artenschutzrechtlichen Gründen
sowie eines Verschlechterungsgebotes als nicht genehmigungsfähig an, die
Stellungnahme des KV hat hierbei keine Relevanz.
Seitens des
Bürgermeisters wird eine erneute Antragstellung trotzdem befürwortet. Diese ist
aber nur mit umfangreichen Vorarbeiten und Stellungnahmen einzureichen.
Daher stehen dem
Rat der Gemeinde Karwitz folgende Optionen offen:
- Beginn der Planung durch das Ing.-Büro von
der Ohe (Kosten rd. 5.000,- €) oder
- Rücknahme der Auftragserteilung oder
- Formlose Einreichung eines Bauantrages oder
- Keine Antragstellung und Ergreifung von
folgenden Sicherungsmaßnahmen:
- Befahrung des
Bauwerks ist auf eine PKW- Last in Einzelfahrt zu beschränken.
- Befahrung der
Bauwerksrandbereiche unterbinden.
- Stahlplatte
zur Lastverteilung im überschütteten Fahrbahnbereich.
- Instandsetzung
der Absturzsicherung
Die Kosten für eine provisorische Sicherung belaufen sich auf ca.
5.000,- €.
Daher ist zeitnah eine Entscheidung darüber zu treffen, ob die Brücke
komplett gesperrt werden soll oder ein Neubau geplant werden soll.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung