Betreff
Gewölbebrücke im Zuge des Mühlenweges in der Gemarkung Karwitz
Vorlage
30/0250/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Karwitz hat in seiner Sitzung am 09.022021 beschlossen, dass die Planungen für den Abbruch der Gewölbebrücke und den Durchlass DN 1000 durch das Ingenieurbüro v. d. Ohe aus Uelzen geplant werden soll.

Zwischenzeitlich wurde durch die Verwaltung eine Anfrage bei der unteren Wasserbehörde auf Zulässigkeit eines Rohrsystems gestellt.

Allerdings sieht die untere Wasserbehörde ein Rohrsystem aus artenschutzrechtlichen Gründen sowie eines Verschlechterungsgebotes als nicht genehmigungsfähig an, die Stellungnahme des KV hat hierbei keine Relevanz.

 

Seitens des Bürgermeisters wird eine erneute Antragstellung trotzdem befürwortet. Diese ist aber nur mit umfangreichen Vorarbeiten und Stellungnahmen einzureichen.

 

Daher stehen dem Rat der Gemeinde Karwitz folgende Optionen offen:

 

-       Beginn der Planung durch das Ing.-Büro von der Ohe (Kosten rd. 5.000,- €) oder

-       Rücknahme der Auftragserteilung oder

-       Formlose Einreichung eines Bauantrages oder

-       Keine Antragstellung und Ergreifung von folgenden Sicherungsmaßnahmen:

  • Befahrung des Bauwerks ist auf eine PKW- Last in Einzelfahrt zu beschränken.
  • Befahrung der Bauwerksrandbereiche unterbinden.
  • Stahlplatte zur Lastverteilung im überschütteten Fahrbahnbereich.
  • Instandsetzung der Absturzsicherung

 

Die Kosten für eine provisorische Sicherung belaufen sich auf ca. 5.000,- €.

Daher ist zeitnah eine Entscheidung darüber zu treffen, ob die Brücke komplett gesperrt werden soll oder ein Neubau geplant werden soll.

 


Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung