Sachverhalt:
Der Jahresabschluss 2020 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im Mai 2021 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 16.06.2021 beendet.
Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde Gusborn wurden als geordnet bezeichnet. Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt.
Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
- der Haushaltsplan und die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
- bei den Erträgen und Aufwendungen
sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen
Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften
unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit
verfahren worden ist und
- sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen,
Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die
tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.
Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf der Seite 11 des Prüfberichts einen Hinweis zu dem wie folgt Stellung genommen wird:
4.1 Auftragsvergabe
Für die Ausbesserung eines Wirtschaftsweges
in Teilen (Siemen-Zadrau) wurde Material zum Preis von 4.114,61 € besorgt. Die
Forstverwaltung, welche in weiteren Bereichen Ausbesserungsarbeiten
durchführte, bot an, den weiteren Teil ebenfalls auszubessern, die Gemeinde
sollte lediglich das Material liefern. Dies musste zeitnah geschehen, so dass
dies umgehend vom Kieswerk Tramm die benötigte Menge angefordert wurde, so dass
keine weiteren Kosten für die eigentlichen Arbeiten zu Lasten der Gemeinde
entstehen.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Rat beschließt die Jahresrechnung 2020 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG
b) Der Rat erteilt
dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2020
c) Der Überschuss aus dem
Jahresergebnis in Höhe von 4.587,02 € (ordentlich: 4.587,02 €, außerordentlich:
0,00 €) verringern die doppischen Fehlbeträge aus Vorjahren auf einen Gesamtfehlbetrag von 1.533,49
€.