Betreff
Jahresabschluss der Gemeinde Gusborn zum 31.12.2020 a) Beschluss über den Jahresabschluss b) Entlastung des Bürgermeisters c) Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses
Vorlage
20/0226/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2020 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im Mai 2021 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 16.06.2021 beendet.

 

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde Gusborn wurden als geordnet bezeichnet. Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt.

Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
-              der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
-              bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
                kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
                Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
                Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
-              sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
                Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die
                tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.

 

Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf der Seite 11 des Prüfberichts einen Hinweis zu dem wie folgt Stellung genommen wird:

 

4.1 Auftragsvergabe

Für die Ausbesserung eines Wirtschaftsweges in Teilen (Siemen-Zadrau) wurde Material zum Preis von 4.114,61 € besorgt. Die Forstverwaltung, welche in weiteren Bereichen Ausbesserungsarbeiten durchführte, bot an, den weiteren Teil ebenfalls auszubessern, die Gemeinde sollte lediglich das Material liefern. Dies musste zeitnah geschehen, so dass dies umgehend vom Kieswerk Tramm die benötigte Menge angefordert wurde, so dass keine weiteren Kosten für die eigentlichen Arbeiten zu Lasten der Gemeinde entstehen.

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2020 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG

b) Der Rat erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2020

c) Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in Höhe von 4.587,02 € (ordentlich: 4.587,02 €, außerordentlich: 0,00 €) verringern die doppischen Fehlbeträge aus Vorjahren auf einen Gesamtfehlbetrag von 1.533,49 €.