Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
der Fraktion Bündnis `90/Die Grünen vor, dieser ist der Vorlage als Anlage
beigefügt:
Stellungnahme
der Verwaltung:
Bei der Straße
„Develangring“ handelt es um sich den inneren Erschließungsring des Baugebietes
Develang. Im Verlauf münden 14 Erschließungsstraßen und eine Zugangsstraße
(Kolberger Allee) in diese Straße ein. Die Breite der Straße beträgt 8 m, es
sind keine Gossen vorhanden. Die Länge beträgt 1360 m. Der gesamte Bereich des
Straßenverlaufes ist beginnend hinter der Einmündung „Am Dömitzer Damm“ als
Tempo 30 Zone ausgewiesen.
Die Einrichtung
eines „Fahrradstreifens“ zur Nutzung in beide Richtungen ist nach rechtlicher
Beurteilung der Verwaltung bei Beibehaltung des KFZ Zweirichtungsverkehres
nicht genehmigungsfähig. Diese Beurteilung basiert auf den nachfolgend
aufgeführten Punkten:
- Ein Fahrradstreifen im Zweirichtungsverkehr
ist grundsätzlich nur zulässig, wenn eine Fahrbahnbreite von min. 2,50 m
vorhanden ist. (gem. den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Stand 2010
(aktueller Stand)
- Des Weiteren muss der Streifen durch eine
mindestens 75 cm breite Trennfläche von der Fahrfläche des KFZ-Verkehrs
getrennt werden.
Somit würde von der
8 m breiten Straßenfläche nur 4,75 m für dem KFZ Verkehr verbleiben. Gemäß der
Richtlinie für die Anlage von Straßen- Teil: Querschnitt (RAS-Q) beträgt die
Mindestbreite der Fahrstreifen von Erschließungsstraßen pro Fahrtrichtung 2,75
m, die Mindestbreite für eine Fahrbahn mit Begegnungsverkehr beträgt somit 5,5
m.
Ein KFZ
Begegnungsverkehr + die Parkmöglichkeit an der dem Fahrradstreifen
gegenüberliegenden Seite ist nicht möglich, nicht einmal ein Begegnungsverkehr
ohne Parkmöglichkeit.
Zur Information:
Wenn eine
Genehmigungsfähigkeit vorläge, würden Kosten von ca. 8.000,- Euro für die
Markierung des Trennstreifens / Aufbringung von Piktogrammen und die
Aufstellung der notwendigen Beschilderung entstehen.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung