Betreff
Antrag auf Einrichtung eines Fahrradweges, geeignet für den Begegnungsverkehr, entlang der gesamten Straße "Develangring"; (Antrag der Fraktion Bündnis`90/Die Grünen)
Vorlage
30/0224/2021
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag der Fraktion Bündnis `90/Die Grünen vor, dieser ist der Vorlage als Anlage beigefügt:

 

Stellungnahme der Verwaltung:           

Bei der Straße „Develangring“ handelt es um sich den inneren Erschließungsring des Baugebietes Develang. Im Verlauf münden 14 Erschließungsstraßen und eine Zugangsstraße (Kolberger Allee) in diese Straße ein. Die Breite der Straße beträgt 8 m, es sind keine Gossen vorhanden. Die Länge beträgt 1360 m. Der gesamte Bereich des Straßenverlaufes ist beginnend hinter der Einmündung „Am Dömitzer Damm“ als Tempo 30 Zone ausgewiesen.

 

Die Einrichtung eines „Fahrradstreifens“ zur Nutzung in beide Richtungen ist nach rechtlicher Beurteilung der Verwaltung bei Beibehaltung des KFZ Zweirichtungsverkehres nicht genehmigungsfähig. Diese Beurteilung basiert auf den nachfolgend aufgeführten Punkten:

 

-       Ein Fahrradstreifen im Zweirichtungsverkehr ist grundsätzlich nur zulässig, wenn eine Fahrbahnbreite von min. 2,50 m vorhanden ist. (gem. den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Stand 2010 (aktueller Stand)

-       Des Weiteren muss der Streifen durch eine mindestens 75 cm breite Trennfläche von der Fahrfläche des KFZ-Verkehrs getrennt werden.

 

Somit würde von der 8 m breiten Straßenfläche nur 4,75 m für dem KFZ Verkehr verbleiben. Gemäß der Richtlinie für die Anlage von Straßen- Teil: Querschnitt (RAS-Q) beträgt die Mindestbreite der Fahrstreifen von Erschließungsstraßen pro Fahrtrichtung 2,75 m, die Mindestbreite für eine Fahrbahn mit Begegnungsverkehr beträgt somit 5,5 m.

Ein KFZ Begegnungsverkehr + die Parkmöglichkeit an der dem Fahrradstreifen gegenüberliegenden Seite ist nicht möglich, nicht einmal ein Begegnungsverkehr ohne Parkmöglichkeit.

Zur Information:

Wenn eine Genehmigungsfähigkeit vorläge, würden Kosten von ca. 8.000,- Euro für die Markierung des Trennstreifens / Aufbringung von Piktogrammen und die Aufstellung der notwendigen Beschilderung entstehen. 

 


Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung