Sachverhalt:
Bereits seit April
1992 besteht ein Pachtvertrag mit der DFMG Deutsche Funkturm GmbH (früher
Deutsche Bundespost Telekom), wonach auf dem Meeschenberg auf einer Pachtfläche
von ca. 100 m² eine Sendestelle für Mobilfunkdienste betrieben werden darf. Ein
1. Nachtrag wurde bereits im Oktober/November 2005 abgeschlossen. Dieser
Vertrag endet nach Inanspruchnahme einer Verlängerungsoption von 2 Jahren am
28.02.2023. Um eine Planungssicherheit zu erhalten, wünscht die DFMG Deutsche
Funkturm GmbH vorzeitig eine nochmalige fest vereinbarte Verlängerung des
Pachtvertrages um weitere 10 Jahre. Damit würde das Pachtverhältnis am
28.02.2033 enden und verlängert sich jeweils um 1 Jahr, sofern das
Pachtverhältnis nicht von einer der beiden Parteien mit einer Frist von 18
Monaten zum Ablauf der Festlaufzeit oder der verlängerten Vertragslaufzeit
gekündigt wird.
In seiner Sitzung
am 17.03.2021 hat der Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt
Hitzacker (Elbe) diesen Tagesordnungspunkt vertagt und die Verwaltung
aufgefordert, weitere Verhandlungen aufzunehmen. Hierbei sollte über den
Mietzins, die Laufzeit und den Passus „Der Vermieter wird seine Zustimmung
nicht unbillig verweigern“ verhandelt werden.
Mit Nachricht vom
27.05.2021 hat nunmehr die Deutsche Funkturm einen überarbeiteten Entwurf des
2. Nachtrages übersandt. Hierbei ist der Passus zu Zustimmung gestrichen worden
und eine Anpassung des Mietzinses auf 2.400,00 Euro /netto erfolgt. Die
Laufzeit ist jedoch weiterhin mit 10 Jahren festgelegt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) schließt den 2. Nachtrag mit der DFMG Deutsche Funkturm GmbH gemäß
vorliegendem Entwurf ab.