Sachverhalt:
Bereits seit April
1992 besteht ein Pachtvertrag mit der DFMG Deutsche Funkturm GmbH (früher
Deutsche Bundespost Telekom), wonach auf dem Meeschenberg auf einer Pachtfläche
von ca. 100 m² eine Sendestelle für Mobilfunkdienste betrieben werden darf. Ein
1. Nachtrag wurde bereits im Oktober/November 2005 abgeschlossen. Dieser
Vertrag endet nach Inanspruchnahme einer Verlängerungsoption von 2 Jahren am
28.02.2023. Um eine Planungssicherheit zu erhalten, wünscht die DFMG Deutsche
Funkturm GmbH vorzeitig eine nochmalige fest vereinbarte Verlängerung des
Pachtvertrages um weitere 10 Jahre. Damit würde das Pachtverhältnis am
28.02.2033 enden und verlängert sich jeweils um 1 Jahr, sofern das
Pachtverhältnis nicht von einer der beiden Parteien mit einer Frist von 18
Monaten zum Ablauf der Festlaufzeit oder der verlängerten Vertragslaufzeit
gekündigt wird.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) schließt den 2. Nachtrag mit der DFMG Deutsche Funkturm GmbH gemäß
vorliegendem Entwurf ab.