Betreff
Reithalle Prabstorf: Planung bis es passt (Antrag SOLI)
Vorlage
30/0208/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Rh Herzog hat für die SOLI Fraktion folgenden Antrag gestellt:

 

Reithalle Prabsdorf: Planung bis es paßt an Gremien vorbei?

Beim zeitlichen Ablauf des Projektes Reithalle Prabsdorf hat die Antwort der Kreisverwaltung auf

die Anfrage der SOLI-Kreistagsfraktion etliche Ungereimtheiten aufgezeigt.

Die Dannenberger Gremien wurden offenbar nicht informiert über diverse Änderungen und

Zwischenschritte.

Die Verwaltung wird aufgefordert, einen lückenlosen Ablauf von Antragstellungen,

Gremienberatungen, Veränderungen der Projektes darzustellen.

Außerdem ist darzulegen, wann die Verwaltung (wer genau) über welche Auskunftserteilungen,

Entscheide etc. seitens des Landkreise informiert wurde und wie sie die an die politischen Gremien

weitergegeben hat.

Kurt Herzog

 

Antwort der Verwaltung:

Zur zeitlichen Abfolge:

Am 14.12.20 wurde der Antrag auf Bauleitplanung zur Errichtung einer Reitanlage in Prabstorf bei der Stadt Dannenberg (Elbe) ohne Detailangaben über konkrete Lage und Nutzungen gestellt. Der Antrag wurde am 11.01.21 durch eine Erläuterung und einen Lageplan mit einer geplanten Nutzung auf der Waldfläche ergänzt. Da die Verwaltung davon ausgegangen ist, dass diese Planung aufgrund der Waldeigenschaft der Fläche nicht genehmigungsfähig ist, wurde die Planung auf die Grünlandfläche verschoben. Mit dieser Änderung wurde der Antrag im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan (Sitzungsvorlage 30/0010/2021) in die Gremien UBD (18.02.21), VAD (01.03.21), StRD (11.03.21) und im Rahmen des Änderungsbeschlusses für den Flächennutzungsplan (Sitzungsvorlage 30/0018/2021) in den BÖVEE (25.03.21), SgAE (22.04.21) und SgRE (geplant 08.06.21) eingebracht.

 

Zwischenzeitlich hat die Antragstellerin die Verwaltung über den Schriftverkehr mit dem Landkreis aus Dezember 2020/Januar 2021 informiert. Der Landkreis hat eine Nutzungsuntersagung und eine Rückbauverpflichtung für die nicht genehmigten Nutzungen angekündigt. Seitens des Landkreises wurde vorgeschlagen, eine Bauvoranfrage zur Genehmigungsfähigkeit aufgrund einer möglicherweise bestehenden Privilegierung zu stellen.

Auf Grund des Antrages auf Durchführung einer Bauleitplanung und der laufenden Beratungen in den Gremien der Stadt und der Samtgemeinde wurde auf eine Rückbauverpflichtung verzichtet. Noch mit Schreiben vom 23.02.21 hat der Landkreis darauf hingewiesen, dass die Baumaßnahe nach jetziger Rechtslage unzulässig ist und die Nutzung bis zur Genehmigung unzulässig und damit untersagt wird. 

 

Aufgrund der Betriebsbeschreibung wurde eine Privilegierung und somit eine Genehmigung gem. § 35 Abs.  Abs. 1 Nr.1 BauGB als unwahrscheinlich angesehen. Aus dem Schriftverkehr war auch nicht ersichtlich, dass eine Genehmigungsfähigkeit gem. § 35 Abs. 1  Nr. 4 BauGB für sonstige Vorhaben im Einzelfall bestehen könnte. Daher wurden die Beratungen zu den Bauleitplanverfahren nicht zurückgestellt. Die Antragstellerin hat über die Bauvoranfrage in der UBD Sitzung am 18.02.21 kurz berichtet.

 

Am 26.04.21 wurde die Verwaltung überraschend telefonisch darüber informiert, dass ein positiver Bauvorbescheid möglich ist, der dann auch am 27.04.21 erteilt worden ist. Darüber wurde am 11.05.21 im UBD berichtet.

Ein positiver Bauvorbescheid ersetzt keine Baugenehmigung. Um einen Bauantrag stellen zu können, ist zunächst eine FFH-Vorprüfung und entsprechende Kartierungen erforderlich. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

Der Bauvorbescheid beinhaltet keine öffentliche, sondern eine rein private Reitanlage. Der Stadt Dannenberg steht es frei, unabhängig vom Bauvorbescheid Bauleitplanung zu betreiben. Da die Genehmigungsfähigkeit aber nur für eine private Anlage beschieden worden ist, wird eine Beschränkung mit Hilfe der Bauleitplanung nicht für erforderlich angesehen.

 

Richtigstellung:

Rh Herzog hat in der Anfrage der SOLI für die Kreistagssitzung am 17.05.21, auf dessen Beantwortung sich im vorliegenden Antrag bezogen wird, dargestellt, dass die Dannenberger Verwaltung die Aussage getroffen hätte, das Vorhaben sei trotz der Festlegungen im RROP als Vorranggebiet für Natur- und Landschaft möglich und dies hätten UNB und Bauaufsicht des Landkreises bestätigt.

Eine solche Aussage wurde nicht getroffen. Es wurde erläutert, dass die Frage der Genehmigungsfähigkeit im Vorranggebiet Natur- und Landschaft im Bauleitplanverfahren geklärt und abgewogen wird (siehe Niederschrift zur UBD Sitzung UBD/X/28 vom 18.02.21)

Beide angedachten Flächen (Grünland und Waldfläche) liegen im Außenbereich. Es handelt sich um zwei Bereich auf demselben Grundstück.

Seitens der Verwaltung ist davon ausgegangen worden, dass eine Genehmigungsfähigkeit ohne Bauleitplanung nicht besteht (siehe Erläuterung oben). Am 11.05.21 wurde lediglich über den positiven Bauvorbescheid des Landkreises berichtet, der eine Genehmigungsfähigkeit trotz Lage im Außenbereich auf der Waldfläche bescheinigt, wenn u.a. eine Ersatzaufforstung erfolgt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung