Sachverhalt:
Rh Herzog hat für
die SOLI Fraktion folgenden Antrag gestellt:
Reithalle
Prabsdorf: Planung bis es paßt an Gremien vorbei?
Beim zeitlichen Ablauf
des Projektes Reithalle Prabsdorf hat die Antwort der Kreisverwaltung auf
die Anfrage der SOLI-Kreistagsfraktion
etliche Ungereimtheiten aufgezeigt.
Die Dannenberger Gremien
wurden offenbar nicht informiert über diverse Änderungen und
Zwischenschritte.
Die Verwaltung wird
aufgefordert, einen lückenlosen Ablauf von Antragstellungen,
Gremienberatungen,
Veränderungen der Projektes darzustellen.
Außerdem ist darzulegen,
wann die Verwaltung (wer genau) über welche Auskunftserteilungen,
Entscheide etc. seitens
des Landkreise informiert wurde und wie sie die an die politischen Gremien
weitergegeben hat.
Kurt Herzog
Antwort der
Verwaltung:
Zur zeitlichen
Abfolge:
Am 14.12.20 wurde
der Antrag auf Bauleitplanung zur Errichtung einer Reitanlage in Prabstorf bei
der Stadt Dannenberg (Elbe) ohne Detailangaben über konkrete Lage und Nutzungen
gestellt. Der Antrag wurde am 11.01.21 durch eine Erläuterung und einen
Lageplan mit einer geplanten Nutzung auf der Waldfläche ergänzt. Da die
Verwaltung davon ausgegangen ist, dass diese Planung aufgrund der
Waldeigenschaft der Fläche nicht genehmigungsfähig ist, wurde die Planung auf
die Grünlandfläche verschoben. Mit dieser Änderung wurde der Antrag im Rahmen
des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan (Sitzungsvorlage
30/0010/2021) in die Gremien UBD (18.02.21), VAD (01.03.21), StRD (11.03.21)
und im Rahmen des Änderungsbeschlusses für den Flächennutzungsplan
(Sitzungsvorlage 30/0018/2021) in den BÖVEE (25.03.21), SgAE (22.04.21) und
SgRE (geplant 08.06.21) eingebracht.
Zwischenzeitlich
hat die Antragstellerin die Verwaltung über den Schriftverkehr mit dem Landkreis
aus Dezember 2020/Januar 2021 informiert. Der Landkreis hat eine
Nutzungsuntersagung und eine Rückbauverpflichtung für die nicht genehmigten
Nutzungen angekündigt. Seitens des Landkreises wurde vorgeschlagen, eine
Bauvoranfrage zur Genehmigungsfähigkeit aufgrund einer möglicherweise
bestehenden Privilegierung zu stellen.
Auf Grund des
Antrages auf Durchführung einer Bauleitplanung und der laufenden Beratungen in
den Gremien der Stadt und der Samtgemeinde wurde auf eine Rückbauverpflichtung
verzichtet. Noch mit Schreiben vom 23.02.21 hat der Landkreis darauf
hingewiesen, dass die Baumaßnahe nach jetziger Rechtslage unzulässig ist und
die Nutzung bis zur Genehmigung unzulässig und damit untersagt wird.
Aufgrund der
Betriebsbeschreibung wurde eine Privilegierung und somit eine Genehmigung gem.
§ 35 Abs. Abs. 1 Nr.1 BauGB als
unwahrscheinlich angesehen. Aus dem Schriftverkehr war auch nicht ersichtlich,
dass eine Genehmigungsfähigkeit gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB für sonstige Vorhaben im
Einzelfall bestehen könnte. Daher wurden die Beratungen zu den
Bauleitplanverfahren nicht zurückgestellt. Die Antragstellerin hat über die
Bauvoranfrage in der UBD Sitzung am 18.02.21 kurz berichtet.
Am 26.04.21 wurde
die Verwaltung überraschend telefonisch darüber informiert, dass ein positiver
Bauvorbescheid möglich ist, der dann auch am 27.04.21 erteilt worden ist.
Darüber wurde am 11.05.21 im UBD berichtet.
Ein positiver
Bauvorbescheid ersetzt keine Baugenehmigung. Um einen Bauantrag stellen zu
können, ist zunächst eine FFH-Vorprüfung und entsprechende Kartierungen
erforderlich. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.
Der Bauvorbescheid
beinhaltet keine öffentliche, sondern eine rein private Reitanlage. Der Stadt
Dannenberg steht es frei, unabhängig vom Bauvorbescheid Bauleitplanung zu
betreiben. Da die Genehmigungsfähigkeit aber nur für eine private Anlage
beschieden worden ist, wird eine Beschränkung mit Hilfe der Bauleitplanung
nicht für erforderlich angesehen.
Richtigstellung:
Rh Herzog hat in
der Anfrage der SOLI für die Kreistagssitzung am 17.05.21, auf dessen
Beantwortung sich im vorliegenden Antrag bezogen wird, dargestellt, dass die
Dannenberger Verwaltung die Aussage getroffen hätte, das Vorhaben sei trotz der
Festlegungen im RROP als Vorranggebiet für Natur- und Landschaft möglich und
dies hätten UNB und Bauaufsicht des Landkreises bestätigt.
Eine solche Aussage
wurde nicht getroffen. Es wurde erläutert, dass die Frage der
Genehmigungsfähigkeit im Vorranggebiet Natur- und Landschaft im
Bauleitplanverfahren geklärt und abgewogen wird (siehe Niederschrift zur
UBD Sitzung UBD/X/28 vom 18.02.21)
Beide angedachten
Flächen (Grünland und Waldfläche) liegen im Außenbereich. Es handelt sich um
zwei Bereich auf demselben Grundstück.
Seitens der
Verwaltung ist davon ausgegangen worden, dass eine Genehmigungsfähigkeit ohne
Bauleitplanung nicht besteht (siehe Erläuterung oben). Am 11.05.21 wurde
lediglich über den positiven Bauvorbescheid des Landkreises berichtet, der eine
Genehmigungsfähigkeit trotz Lage im Außenbereich auf der Waldfläche
bescheinigt, wenn u.a. eine Ersatzaufforstung erfolgt.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung