Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2020 folgende
Beschlüsse gefasst:
- Der
Bericht über das Ergebnis der „Vorbereitenden Untersuchung“ mit Stand vom
November 2020 für den Bereich der Innenstadt von Dannenberg (Elbe) wird
beschlossen.
- Das
„Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ mit Stand vom November
2020 für die Innenstadt Dannenberg (Elbe) wird beschlossen.
Grundlage für den
Beschluss des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes war die „Vorbereitende
Untersuchung“. Zuvor wurden die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer
digitalen Bürgerversammlung in die Erarbeitung der „Vorbereitenden
Untersuchung“ und des „Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“ einbezogen. Des
Weiteren wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Am 18. Mai 2021 hat
der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beschlossen, das „Integrierte
Städtebauliche Entwicklungskonzept der Stadt Dannenberg (Elbe)“ zu ergänzen.
Die SOLI-Fraktion
hat beantragt, das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept“ wie folgt zu
ergänzen:
„Zunächst werden
kurzfristig sechs Querungen a 5 m Breite mit ebenem Material erstellt. Die
Flächen zwischen Querungshilfen werden, sobald als möglich, durch das gleiche
Material belegt, damit eine vollständige Barrierefreiheit in der Langen Straße
sowie eine adäquate Nutzungsmöglichkeit für den Fahrradverkehr hergestellt
werden. Damit wird auf der gesamten Länge für mobilitätseingeschränkte Menschen
Barrierefreiheit gewährleistet und der Radverkehr von den eher durch
Fußgängerinnen und Fußgänger genutzten Bereichen in Ladennähe weg in die
Fahrbahnmitte gelenkt.“
Die Ergänzung wurde
aufgenommen.
Die Stadt
Dannenberg (Elbe) setzt damit Maßstäbe, um die Voraussetzung für eine mögliche
Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ zu schaffen. Für
die Programmaufnahme ist das Fördergebiet zu beschließen. Die Programmaufnahme
ist zum 1. Juni 2021 beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie,
Bauen und Klimaschutz über das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
eingereicht worden.
In Folge der
Vorlage des Programmaufnahmeantrages hat die Stadt Dannenberg (Elbe) das
mögliche Fördergebiet zu beschließen und weiterhin die Bereitschaft zu
erklären, den durch Einnahmen und durch Städtebaufördermittel des Landes und
des Bundes nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der
städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Dannenberg Innenstadt“ gemäß der Kosten-
und Finanzierungsübersicht, die dem „Integrierten Stadtentwicklungskonzept“
beiliegt, aufzubringen.
Nach dem Finanzierungsplan sind Gesamtausgaben der Maßnahme in Höhe
von 8.850,440,00 €
vorgesehen. Die durch Einnahmen nicht gedeckten Kosten betragen 6.795.440,00 €
Die Finanzierung dieser durch Einnahmen nicht gedeckten Kosten ist wie
folgt vorgesehen:
zu finanzierende Summe 6.795,440,00
€
Anteil Bund 2.265.147,00
€
Anteil Land Niedersachsen 2.265.147,00
€
Anteil der Stadt 2.265.147,00
€
In dem Programmaufnahmeantrag bittet die Stadt, in dem Förderungsprogramm
folgende Beträge vorzusehen:
|
Programmjahr |
Fortschreibungsjahre |
|||
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
||
in Tausend EUR |
|||||
Bruttokosten gemäß |
1.403.000 € |
1.580.000 € |
1.454.400€ |
1.500.000€ |
|
Nettokosten gemäß |
1.403.000 € |
1.580.000 € |
1.454.400€ |
1.500.000€ |
|
Förderungsbetrag gemäß |
935.200 € |
1.053.200 € |
969.400 € |
1.000.000€ |
|
Zur Finanzierung der durch Einnahmen im Sinne der Nr. 5.2 Richtlinien
Städtebauförderung und durch Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Kosten
hat die Stadt einen Eigenanteil in Höhe von
Programmjahr 2022 467.800,00
€
Programmjahr 2023 526.800,00
€
Programmjahr 2024 485.000,00
€
Programmjahr 2025 500.000,00
€
aufzubringen. Die Bereitstellung des Eigenanteils ist in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2022-2024 bereits vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt
Dannenberg (Elbe) beschließt das im „Integrierten Städtebaulichen
Entwicklungskonzept der Stadt Dannenberg (Elbe)“ festgelegte Fördergebiet zur
Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ für das
Programmjahr 2022. Die Stadt Dannenberg (Elbe) erklärt die Bereitschaft, den
durch Städtebaufördermittel des Landes und des Bundes nicht gedeckten Teil der
Ausgaben zur Finanzierung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Dannenberg
Innenstadt“ gemäß der Kosten- und Finanzierungsübersicht aus dem „Integrierten
Stadtentwicklungskonzept“ aufzubringen.