Betreff
Anmeldung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme "Dannenberg Innenstadt" zur Neuaufnahme in das Förderprogramm "Lebendige Zentren"
Vorlage
04/0196/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2020 folgende Beschlüsse gefasst:

 

  • Der Bericht über das Ergebnis der „Vorbereitenden Untersuchung“ mit Stand vom November 2020 für den Bereich der Innenstadt von Dannenberg (Elbe) wird beschlossen.
  • Das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ mit Stand vom November 2020 für die Innenstadt Dannenberg (Elbe) wird beschlossen.

 

Grundlage für den Beschluss des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes war die „Vorbereitende Untersuchung“. Zuvor wurden die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer digitalen Bürgerversammlung in die Erarbeitung der „Vorbereitenden Untersuchung“ und des „Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“ einbezogen. Des Weiteren wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Am 18. Mai 2021 hat der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beschlossen, das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept der Stadt Dannenberg (Elbe)“ zu ergänzen.

Die SOLI-Fraktion hat beantragt, das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept“ wie folgt zu ergänzen:

 

„Zunächst werden kurzfristig sechs Querungen a 5 m Breite mit ebenem Material erstellt. Die Flächen zwischen Querungshilfen werden, sobald als möglich, durch das gleiche Material belegt, damit eine vollständige Barrierefreiheit in der Langen Straße sowie eine adäquate Nutzungsmöglichkeit für den Fahrradverkehr hergestellt werden. Damit wird auf der gesamten Länge für mobilitätseingeschränkte Menschen Barrierefreiheit gewährleistet und der Radverkehr von den eher durch Fußgängerinnen und Fußgänger genutzten Bereichen in Ladennähe weg in die Fahrbahnmitte gelenkt.“

Die Ergänzung wurde aufgenommen.

 

Die Stadt Dannenberg (Elbe) setzt damit Maßstäbe, um die Voraussetzung für eine mögliche Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ zu schaffen. Für die Programmaufnahme ist das Fördergebiet zu beschließen. Die Programmaufnahme ist zum 1. Juni 2021 beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz über das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg eingereicht worden.

 

In Folge der Vorlage des Programmaufnahmeantrages hat die Stadt Dannenberg (Elbe) das mögliche Fördergebiet zu beschließen und weiterhin die Bereitschaft zu erklären, den durch Einnahmen und durch Städtebaufördermittel des Landes und des Bundes nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Dannenberg Innenstadt“ gemäß der Kosten- und Finanzierungsübersicht, die dem „Integrierten Stadtentwicklungskonzept“ beiliegt, aufzubringen.

 

Nach dem Finanzierungsplan sind Gesamtausgaben der Maßnahme in Höhe von                  8.850,440,00 €

vorgesehen. Die durch Einnahmen nicht gedeckten Kosten betragen                                               6.795.440,00 €

 

Die Finanzierung dieser durch Einnahmen nicht gedeckten Kosten ist wie folgt vorgesehen:

 

zu finanzierende Summe                                                                                                                                    6.795,440,00 €

Anteil Bund                                                                                                                                                               2.265.147,00 €

Anteil Land Niedersachsen                                                                                                                                  2.265.147,00 €

Anteil der Stadt                                                                                                                                                       2.265.147,00 €

 

In dem Programmaufnahmeantrag bittet die Stadt, in dem Förderungsprogramm folgende Beträge vorzusehen:

 

 

 

Programmjahr

Fortschreibungsjahre

2022

2023

2024

2025

in Tausend EUR

Bruttokosten gemäß
Nummer 5.3 Abs. 1 R-StBauF

1.403.000 €                                

1.580.000 €

1.454.400€

1.500.000€

Nettokosten gemäß
Nummer 5.3 Abs. 2 R-StBauF

1.403.000 €

1.580.000 €

1.454.400€

1.500.000€

Förderungsbetrag gemäß
Nummer 5.1 R-StBauF

935.200 €

1.053.200 €

969.400 €

1.000.000€ 



Zur Finanzierung der durch Einnahmen im Sinne der Nr. 5.2 Richtlinien Städtebauförderung und durch Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Kosten hat die Stadt einen Eigenanteil in Höhe von

 

Programmjahr 2022                                                                                                                                                  467.800,00 €

Programmjahr 2023                                                                                                                                                  526.800,00 €

Programmjahr 2024                                                                                                                                                  485.000,00 €

Programmjahr 2025                                                                                                                                                  500.000,00 €

 

aufzubringen. Die Bereitstellung des Eigenanteils ist in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2022-2024 bereits vorgesehen.


Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dannenberg (Elbe) beschließt das im „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept der Stadt Dannenberg (Elbe)“ festgelegte Fördergebiet zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ für das Programmjahr 2022. Die Stadt Dannenberg (Elbe) erklärt die Bereitschaft, den durch Städtebaufördermittel des Landes und des Bundes nicht gedeckten Teil der Ausgaben zur Finanzierung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Dannenberg Innenstadt“ gemäß der Kosten- und Finanzierungsübersicht aus dem „Integrierten Stadtentwicklungskonzept“ aufzubringen.