Sachverhalt:
Im Zuge der
Vermessung der Umringsgrenze und der Aufstellung einer neuen Flureinteilung
wurde festgestellt, dass der Verlauf der Gemeindegrenze entlang des
Grenzgrabens Schaafhausen-Breese vom tatsächlichen Verlauf abweicht. Weiterhin
wurde dabei festgestellt, dass der Graben entlang der Jeetzel, zu einem anderen
Gemeindegebiet gehört.
Gemeindegrenzen
können gemäß § 58 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) geändert werden, wenn es für
die Flurbereinigung zweckmäßig ist. Diese Zweckmäßigkeit ist hier gegeben. Für
die Änderung ist die Zustimmung der Gemeinde notwendig.
Weitere
Einzelheiten sind aus den Anlagen 1 – 5 zu entnehmen.
Die Anlage b) 12
Auszüge aus der Liegenschaftskarte 1: 1000 wird aus Einfachhalts Gründen in der
Sitzung vorgestellt.
Beschlussvorschlag:
Die Umgemeindung
wird beschlossen