Sachverhalt:

 

Im Zuge der Vermessung der Umringsgrenze und der Aufstellung einer neuen Flureinteilung wurde festgestellt, dass der Verlauf der Gemeindegrenze entlang des Grenzgrabens Schaafhausen-Breese vom tatsächlichen Verlauf abweicht. Weiterhin wurde dabei festgestellt, dass der Graben entlang der Jeetzel, zu einem anderen Gemeindegebiet gehört.

Gemeindegrenzen können gemäß § 58 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) geändert werden, wenn es für die Flurbereinigung zweckmäßig ist. Diese Zweckmäßigkeit ist hier gegeben. Für die Änderung ist die Zustimmung der Gemeinde notwendig.

 

Weitere Einzelheiten sind aus den Anlagen 1 – 5 zu entnehmen.

Die Anlage b) 12 Auszüge aus der Liegenschaftskarte 1: 1000 wird aus Einfachhalts Gründen in der Sitzung vorgestellt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Umgemeindung wird beschlossen