Sachverhalt:

 

Im Zuge der Vermessung der Umringsgrenze und der Aufstellung einer neuen Flureinteilung wurde festgestellt, dass der Verlauf der Gemeindegrenze entlang des Grenzgrabens Schaafhausen-Breese vom tatsächlichen Gewässerverlauf abweicht. Weiterhin wurde dabei festgestellt, dass der westliche Graben entlang der Jeetzel, losgelöst von den restlichen baulichen Anlagen, zu einem anderen Gemeindegebiet gehört.

Gemeindegrenzen können gemäß § 58 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durch den Flurbereinigungsplan geändert werden, wenn es für die Flurbereinigung zweckmäßig ist. Diese Zweckmäßigkeit ist im vorliegenden Fall gegeben. Für die Änderung ist die Zustimmung der Gemeinde notwendig.

Die Gemeinde Jameln hat in Ihrer Sitzung am 09.06.2021 bereits die Zustimmung gegeben.

Die Stadt Dannenberg (Elbe) erhält im Zuge der Umgemeindung eine Fläche von 0,8279 ha dazu.

 

Weitere Einzelheiten sind aus den Anlagen 1 – 5 zu entnehmen.

Die Anlage b) 12 Auszüge aus der Liegenschaftskarte 1: 1000 sind im Ratsinformationssystem einzusehen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Umgemeindung wird beschlossen.