Sachverhalt:
Im Zuge der
Vermessung der Umringsgrenze und der Aufstellung einer neuen Flureinteilung
wurde festgestellt, dass der Verlauf der Gemeindegrenze entlang des
Grenzgrabens Schaafhausen-Breese vom tatsächlichen Gewässerverlauf abweicht. Weiterhin
wurde dabei festgestellt, dass der westliche Graben entlang der Jeetzel,
losgelöst von den restlichen baulichen Anlagen, zu einem anderen Gemeindegebiet
gehört.
Gemeindegrenzen
können gemäß § 58 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durch den Flurbereinigungsplan
geändert werden, wenn es für die Flurbereinigung zweckmäßig ist. Diese
Zweckmäßigkeit ist im vorliegenden Fall gegeben. Für die Änderung ist die
Zustimmung der Gemeinde notwendig.
Die Gemeinde Jameln
hat in Ihrer Sitzung am 09.06.2021 bereits die Zustimmung gegeben.
Die Stadt
Dannenberg (Elbe) erhält im Zuge der Umgemeindung eine Fläche von 0,8279 ha
dazu.
Weitere
Einzelheiten sind aus den Anlagen 1 – 5 zu entnehmen.
Die Anlage b) 12
Auszüge aus der Liegenschaftskarte 1: 1000 sind im Ratsinformationssystem
einzusehen.
Beschlussvorschlag:
Die Umgemeindung
wird beschlossen.