Betreff
Benennung einer / eines neuen Ausschussvorsitzenden
Vorlage
1/0178/2021
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Für jeden der vom Rat gebildeten Fachausschüsse ist gemäß § 71 Abs. 8 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz eine Ausschussvorsitzende / ein Ausschussvorsitzender zu bestimmen. Für die Verteilung der Sitze im sogenannten „Zugreifverfahren“ gilt das Höchstzahlenverfahren nach d’Hondt.

 

In der sich daraus ergebenden Reihenfolge können die Fraktionen und Gruppen einen der noch verfügbaren Ausschussvorsitze für sich beanspruchen und dafür ein Ratsmitglied benennen, das dem jeweiligen Ausschuss angehört. Die Vertretung der Ausschussvorsitzenden ist gesetzlich nicht geregelt. Es bietet sich jedoch an, dass die Fraktion oder Gruppe, die die Ausschussvorsitzende / den Ausschussvorsitzenden stellt, auch die Vertreterin oder den Vertreter aus den dem Ausschuss angehörenden Ratsmitgliedern benennt.

 

Der Zugriff der Fraktionen und Gruppen auf die Ausschussvorsitze und die Benennung der Vorsitzenden und Vertreterinnen / Vertreter ist vom Rat zur Kenntnis zu nehmen. Eines Feststellungsbeschlusses bedarf es nicht.

 

In der konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) ist für den Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung sowie Umwelt- und Klimaschutz

 

·         Rh Christoph Frhr. von dem Bussche-Haddenhausen als Ausschussvorsitzender und

·         Rh Guido Walter als stellv. Ausschussvorsitzender

 

von der Gruppe Hitzacker benannt worden.

 

Herr Christoph Frhr. von dem Bussche-Haddenhausen ist mittlerweile aus dem Ausschuss ausgeschieden. Für ihn ist Ratsherr Erhard Fröhlich von der Gruppe Hitzacker als Ausschussmitglied nachbenannt worden.

 

Die Gruppe Hitzacker hat nunmehr einen neuen Vorsitzenden zu benennen.