Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Karwitz hat in seiner Sitzung am 08.07.2019
beschlossen, einen Antrag auf Übernahme der Straßenbaulast für den im
beigefügten Lageplan gekennzeichneten Straßenkörper, bestehend aus den
Flurstücken 6/2, 82/1 der Flur 3 sowie auf Eigentumsübernahme und Übernahme der
Straßenbaulast für die Flurstücke
107/70, 106/68, 76 der Flur 2 der Gemarkung Thunpadel nach Fertigstellung der
Baumaßnahmen an der Brücke Höhe Thunpadel-Mühle an die Samtgemeinde Elbtalaue
als derzeitige Straßenbaulastträgerin und Eigentümerin der v.g. Flurstücke zu
stellen.
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat hierzu in seiner Sitzung am
12.09.2019 beschlossen, nach Vollzug des Ersatzneubaus der Brücke, die Straße
als Gemeindeverbindungsstraße einzuziehen und in Gänze mit der zukünftigen
Zweckbestimmung „Gemeindestraße“ an die Gemeinde Karwitz zu übertragen.
Die Arbeiten an der Brücke werden im Laufe der nächsten Wochen
abgeschlossen, im Verlauf des Sommers wird noch eine Oberflächenbehandlung der
Straße durchgeführt. Um nach Abschluss der Arbeiten zügig die Übergabe
abwickeln zu können, ist die Beschlussfassung zur Widmung vorab notwendig. Die
Veröffentlichung und die damit verbundene Erlangung der Rechtskraft der Widmung
erfolgt erst nach Erledigung der nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen:
- Fertigstellung der Sanierungsarbeiten an Brücke und
Oberflächenbehandlung der Fahrbahnfläche
- der Einziehung als Gemeindeverbindungsstraße durch die Samtgemeinde
- Übergabe der sich noch im Eigentum der Samtgemeinde befindlichen
Flurstücke.
Beschlussvorschlag:
Die Flurstücke 81/1 und 6/2, Flur 3 und die Flurstücke 107/70, 106/68, 76, 82/1 Flur 2 der Gemarkung Thunpadel werden gem. § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 47 Nr. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes öffentlich als Gemeindestraße gewidmet. Die gewidmeten Flurstücke sind in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Karwitz aufzunehmen. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Karwitz. Die Bekanntmachung der Widmung erfolgt ortsüblich in der Elbe-Jeetzel-Zeitung, nach Vorliegen der im Sachverhalt aufgeführten Voraussetzungen.