Betreff
Widmung einer Verkehrsfläche im Bereich des OT. Thunpadel
Vorlage
30/0166/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Karwitz hat in seiner Sitzung am 08.07.2019 beschlossen, einen Antrag auf Übernahme der Straßenbaulast für den im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Straßenkörper, bestehend aus den Flurstücken 6/2, 82/1 der Flur 3 sowie auf Eigentumsübernahme und Übernahme der Straßenbaulast für die  Flurstücke 107/70, 106/68, 76 der Flur 2 der Gemarkung Thunpadel nach Fertigstellung der Baumaßnahmen an der Brücke Höhe Thunpadel-Mühle an die Samtgemeinde Elbtalaue als derzeitige Straßenbaulastträgerin und Eigentümerin der v.g. Flurstücke zu stellen.

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat hierzu in seiner Sitzung am 12.09.2019 beschlossen, nach Vollzug des Ersatzneubaus der Brücke, die Straße als Gemeindeverbindungsstraße einzuziehen und in Gänze mit der zukünftigen Zweckbestimmung „Gemeindestraße“ an die Gemeinde Karwitz zu übertragen.

Die Arbeiten an der Brücke werden im Laufe der nächsten Wochen abgeschlossen, im Verlauf des Sommers wird noch eine Oberflächenbehandlung der Straße durchgeführt. Um nach Abschluss der Arbeiten zügig die Übergabe abwickeln zu können, ist die Beschlussfassung zur Widmung vorab notwendig. Die Veröffentlichung und die damit verbundene Erlangung der Rechtskraft der Widmung erfolgt erst nach Erledigung der nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen:

 

- Fertigstellung der Sanierungsarbeiten an Brücke und Oberflächenbehandlung der Fahrbahnfläche

- der Einziehung als Gemeindeverbindungsstraße durch die Samtgemeinde

- Übergabe der sich noch im Eigentum der Samtgemeinde befindlichen Flurstücke.   

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Flurstücke 81/1 und 6/2, Flur 3 und die Flurstücke 107/70, 106/68, 76, 82/1 Flur 2 der Gemarkung Thunpadel werden gem. § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 47 Nr. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes öffentlich als Gemeindestraße gewidmet. Die gewidmeten Flurstücke sind in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Karwitz aufzunehmen. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Karwitz.  Die Bekanntmachung der Widmung erfolgt ortsüblich in der Elbe-Jeetzel-Zeitung, nach Vorliegen der im Sachverhalt aufgeführten Voraussetzungen.