Sachverhalt:
Für den Bau des
neuen Feuerwehrhauses ist Metzingen wird ein neues Grundstück benötigt. In
seiner Sitzung am 26.05.2020 hat der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
beschlossen, aus dem Grundstück der Flur 1, Flurstück 65/18 der Gemarkung
Metzingen eine Teilfläche mit einer Größe von ca. 6.000 m² von der
Grundstückseigentümerin (1.) zu erwerben. Auf diesem Grundstück soll das neue
Feuerwehrhaus entstehen.
Die
Grundstückseigentümer (2.) haben in diesem Zusammenhang darum gebeten, dass
ihnen ein Ersatzgrundstück dafür angeboten wird. Dementsprechend wurde sich
nach entsprechenden Grundstücken umgeschaut. Als Tauschfläche wurde sodann das
Flurstück 71/2 der Flur 1 in der Gemarkung Metzingen mit einer Größe von 18.527
m² gefunden. Die Eigentümer haben der Samtgemeinde Elbtalaue angeboten, das
Grundstück zu einem Preis von 3,00 Euro/m² (insgesamt 55.581,-- Euro) zu
erwerben. Die Verkäufer des „Baugrundstückes“ waren mit der Tauschfläche
einverstanden, jedoch beantragten diese zusätzlich eine Zahlung von 10.000,00
Euro.
Der entsprechende
Beschluss hierzu wurde auch in der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue
am 26.05.2020 gefasst.
Im Rahmen der
Vertragsvorbereitung wurde dann jedoch seitens der Grundstückseigentümer (2.)
vorgebracht, dass diese nicht mit dem Kaufvertrag einverstanden sind, da sie
ihr Grundstück für 3,-- Euro je m² „hergeben“ wollen, da nach ihrer Auffassung
das Ackergrundstück zum Bau des Feuerwehrhauses an anderer Stelle benötigt wird
und somit auch als eine Art „Bauland“ anzusehen ist. In mehreren Gesprächen
wurden dann die finanziellen Vertragsinhalte mit den Grundstückseigentümern
(2.) erörtert und die Verkäufer zu 2 haben sich mit dem Kaufpreis von 3,00
Euro/m² einverstanden erklärt. Am 19.02.2021 sollte die Vertragsunterzeichnung
erfolgen. Dieser Termin musste jedoch ohne Beurkundung beendet werden, da die
Grundstückseigentümer (2.) in der Beurkundungsverhandlung neue Fragen
aufgeworfen haben, die nicht kurzfristig von den Anwesenden geklärt werden
konnten.
Zwischenzeitlich konnten
die Fragen geklärt werden, jedoch erklärten die Grundstückseigentümer (2.)
nunmehr, dass diese unter den verhandelten Ergebnissen im Hinblick auf den
Kaufpreis nicht bereit sind, eine Beurkundung durchzuführen. Es wurde vielmehr
das Angebot unterbreitet, dass Grundstück an die Samtgemeinde zu einem
angemessenen Preis, der nicht benannt wurde, zu veräußern.
Seitens der zurzeit laufenden Ackerlandverkäufe ist der Preis für den Erwerb
von Ackerflächen mit einer Summe von 3,00 Euro je m² als angemessen anzusehen.
Aus diesem Grunde wurden sodann nach anderen Möglichkeiten gesucht.
Seitens der Grundstückseigentümerin (1.) wurde nunmehr angeboten, dass das Grundstück, auf dem das Feuerwehrhaus entstehen soll, auch ohne ein Tauschgrundstück an die Samtgemeinde veräußert wird. Anhaltspunkt für den Verkaufspreis sollen die bisherigen Verhandlungen sein. Dementsprechend wird nunmehr ein Kauvertrag vorbereitet, der den Ankauf einer Teilfläche von ca. 6.000 m² aus dem Flurstück 65/18 zu einem Kaufpreis von 65.581,-- Euro vorsieht. Ein entsprechender Vertragsentwurf wird derzeit im Notariat erstellt und kann voraussichtlich noch im Mai beurkundet werden.