Betreff
Grundstücksangelegenheit Feuerwehr Metzingen; Anfrage Bündnis ´90/ Die Grünen
Vorlage
31/0165/2021
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Für den Bau des neuen Feuerwehrhauses ist Metzingen wird ein neues Grundstück benötigt. In seiner Sitzung am 26.05.2020 hat der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschlossen, aus dem Grundstück der Flur 1, Flurstück 65/18 der Gemarkung Metzingen eine Teilfläche mit einer Größe von ca. 6.000 m² von der Grundstückseigentümerin (1.) zu erwerben. Auf diesem Grundstück soll das neue Feuerwehrhaus entstehen.

 

Die Grundstückseigentümer (2.) haben in diesem Zusammenhang darum gebeten, dass ihnen ein Ersatzgrundstück dafür angeboten wird. Dementsprechend wurde sich nach entsprechenden Grundstücken umgeschaut. Als Tauschfläche wurde sodann das Flurstück 71/2 der Flur 1 in der Gemarkung Metzingen mit einer Größe von 18.527 m² gefunden. Die Eigentümer haben der Samtgemeinde Elbtalaue angeboten, das Grundstück zu einem Preis von 3,00 Euro/m² (insgesamt 55.581,-- Euro) zu erwerben. Die Verkäufer des „Baugrundstückes“ waren mit der Tauschfläche einverstanden, jedoch beantragten diese zusätzlich eine Zahlung von 10.000,00 Euro.

Der entsprechende Beschluss hierzu wurde auch in der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue am 26.05.2020 gefasst.

 

Im Rahmen der Vertragsvorbereitung wurde dann jedoch seitens der Grundstückseigentümer (2.) vorgebracht, dass diese nicht mit dem Kaufvertrag einverstanden sind, da sie ihr Grundstück für 3,-- Euro je m² „hergeben“ wollen, da nach ihrer Auffassung das Ackergrundstück zum Bau des Feuerwehrhauses an anderer Stelle benötigt wird und somit auch als eine Art „Bauland“ anzusehen ist. In mehreren Gesprächen wurden dann die finanziellen Vertragsinhalte mit den Grundstückseigentümern (2.) erörtert und die Verkäufer zu 2 haben sich mit dem Kaufpreis von 3,00 Euro/m² einverstanden erklärt. Am 19.02.2021 sollte die Vertragsunterzeichnung erfolgen. Dieser Termin musste jedoch ohne Beurkundung beendet werden, da die Grundstückseigentümer (2.) in der Beurkundungsverhandlung neue Fragen aufgeworfen haben, die nicht kurzfristig von den Anwesenden geklärt werden konnten.

 

Zwischenzeitlich konnten die Fragen geklärt werden, jedoch erklärten die Grundstückseigentümer (2.) nunmehr, dass diese unter den verhandelten Ergebnissen im Hinblick auf den Kaufpreis nicht bereit sind, eine Beurkundung durchzuführen. Es wurde vielmehr das Angebot unterbreitet, dass Grundstück an die Samtgemeinde zu einem angemessenen Preis, der nicht benannt wurde, zu veräußern.
Seitens der zurzeit laufenden Ackerlandverkäufe ist der Preis für den Erwerb von Ackerflächen mit einer Summe von 3,00 Euro je m² als angemessen anzusehen. Aus diesem Grunde wurden sodann nach anderen Möglichkeiten gesucht.

 

Seitens der Grundstückseigentümerin (1.) wurde nunmehr angeboten, dass das Grundstück, auf dem das Feuerwehrhaus entstehen soll, auch ohne ein Tauschgrundstück an die Samtgemeinde veräußert wird. Anhaltspunkt für den Verkaufspreis sollen die bisherigen Verhandlungen sein. Dementsprechend wird nunmehr ein Kauvertrag vorbereitet, der den Ankauf einer Teilfläche von ca. 6.000 m² aus dem Flurstück 65/18 zu einem Kaufpreis von 65.581,-- Euro vorsieht. Ein entsprechender Vertragsentwurf wird derzeit im Notariat erstellt und kann voraussichtlich noch im Mai beurkundet werden.